Handgepäck-Bestimmungen für Flüssigkeiten, Gels und Sprays

 

Allgemeine Hinweise für Passagiere
Einige Länder haben Ihre Handgepäckbestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Sprays und Gels erweitert, um diese an die neuen Richtlinien der International Civil Aviation Organization (ICAO) anzugleichen.

Beispiel für Flüssigkeiten, Sprays und Gels:

  • Alle Flüssigkeiten, inclusive Getränke, Suppen und Sirups
  • Gels, inclusive Haar- und Duschgels
  •  Pasten, inclusive Zahnpasten
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Inhalte von Sprühdosen, wie Sprays, Rasierschaum und Deos
  •  Mascara 
  • Flüssigfeste Mischungen 
  • Jeder anderer Gegenstand mit ähnlicher Konsistenz

Beachten Sie: Die obige Liste enthält die geläufigsten Beispiele ist aber nicht vollständig.

Die neuen Bestimmungen lauten wie folgt:

  • Flüssigkeiten, Gels und Sürühdosen sind nur im Handgepäck gestattet, wenn Sie in Behältern mit einem Volumen von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen, verschließbaren Plastiktüte transportiert warden. Das Volumen dieser Plastiktüte darf 1 Liter nicht überschreiten.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte mit sich führen.
  • Die Plastiktüte, muß bei der Gepäckkontrolle aus dem Handgepäck genommen und dem Sicherheitspersonal gezeigt werden.

Medikamente und spezielle Nahrungsmittel, sowie Babynahrung:

  • Sind im Handgepäck gestattet
  • Müssen aus dem Handgepäck entfernt werden und dem Sicherheitspersonal an der Gepäckkontrolle vorgelegt werden. Weitere Sicherheitsüberprüfungen können möglich sein.
  • Passagiere mit verschriebenen Medikamenten werden gebeten die entsprechenden Dokumente bei sich zu führen (z.B. Rezept, Brief von Ihrem Arzt), um zu bestätigen das Sie diese Medikamente benötigen.

In einigen Ländern gelten diese Bestimmungen für ankommende und abgehende Flüge. Die beeinträchtigt auch die Möglichkeit Duty Free Gegenstände mit an Bord zu nehmen. Passagiere werden gebeten sich mit dem Duty Free Personal in Verbindung zu setzen, bevor Sie Ihren Einkauf tätigen.

Flüssige, gel- oder sprayartige Gegenstände die zum Zeitpunkt der Sicherheitskontrollen an den Flugsteigen über dem erlaubten Limit im Handgepäck mitgeführt werden, können nicht mehr eingecheckt werden. Diese müssen dann entsorgt werden.

Die folgenden Ländern haben oder werden diese Bestimmungen nur für abgehende Flüge einführen:

Phillippinnen ab dem 1. August 2007
Vereinigte Arabische Emirate ab dem 17. Juni 2007
Südafrika ab dem 1. Juni 2007
Thailand ab dem 1. Juni 2007
Malaysia ab dem 21. Mai 2007
Singapur ab dem 8. Mai 2007
China ab dem 1. Mai 2007
Indonesien ab dem 31. März 2007
Neuseeland ab dem 31. März 2007
Hong Kong ab dem 21. März 2007
Vietnam seit dem 1. März 2007
Korea seit dem 1. März 2007
Taiwan seit dem 1. März 2007
Japan seit dem 1. März 2007
Maldives seit dem 1. März 2007
Kanada seit dem 26 November 2006
Länder der Europäischen Union seit dem 6 November 2006
Vereinigtes Königreich seit dem 6 November 2006
Norwegen seit dem 6 November 2006
Schweiz seit dem 6 November 2006
Island seit dem 6 November 2006
Indien seit dem 29 September 2006
Pakistan ab dem 1. September 2007

Die folgenden Länder haben diese Bestimmungen für abgehende und ankommende Flüge eingeführt

Australien an dem 31. März 2007
Vereinigte Staaten von Amerika seit dem 9 November 2006
Philippinen



Flüge ab Saudi-Arabien (ab dem 12. Januar 2009)
Ab dem 12. Januar 2009 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere zu allen internationalen Destinationen, die von Saudi-Arabien abfliegen.  Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. 

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muss separat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Jeder Gegenstand, der nicht in die durchsichtige Plastiktüte mit einem maximalen Volumen von einem Liter passt, sind nach der Sicherheitskontrollen nicht mehr gestattet.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen, die Sie am Tag Ihrer Reise gekauft haben.
  • Diese Gegenstände müssen entweder nach den Sicherheitskontrollen an einem Flughafen in Saudi-Arabien oder an Bord einer Fluggesellschaft gekauft worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muss in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis der Passagier an sein Reiseziel angekommen ist.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten vor dem Kauf bei dem Duty Free Personal nachzufragen.


Flüge von Abu Dhabi (ab dem 1. November 2007)
Ab dem 1. November 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere zu allen internationalen Destinationen, die von Abu Dhabi abfliegen, sowie alle Passagiere in Abu Dhabi umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. 

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muss separat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Jeder Gegenstand, der nicht in die durchsichtige Plastiktüte mit einem maximalen Volumen von einem Liter passt, sind nach der Sicherheitskontrollen nicht mehr gestattet.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen, die Sie am Tag Ihrer Reise gekauft haben.
  • Diese Gegenstände müssen entweder nach den Sicherheitskontrollen am Flughafen in Abu Dhabi oder an Bord einer Fluggesellschaft gekauft worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muss in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis der Passagier an sein Reiseziel angekommen ist.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten vor dem Kauf bei dem Duty Free Personal nachzufragen.

Bitte informieren Sie sich beim Flughafen in Abu Dhabi über die aktuellsten Bedingungen.



Flüge von den Phillippinnen (ab dem 1. August 2007)
Ab dem 1. August 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von den Phillippinnen abfliegen, sowie alle Passagiere die auf den Phillippinnen umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. 

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muss separat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Jeder Gegenstand, der nicht in die durchsichtige Plastiktüte mit einem maximalen Volumen von einem Liter passt, sind nach der Sicherheitskontrollen nicht mehr gestattet.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen, die Sie am Tag Ihrer Reise gekauft haben.
  • Diese Gegenstände müssen entweder nach den Sicherheitskontrollen am Flughafen auf den Phillippinen oder an Bord einer Fluggesellschaft gekauft worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muss in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis der Passagier an sein Reiseziel angekommen ist.
  • Passagiere, die auf den Phillippinnen umsteigen, wird nahegelegt keine flüssigen, gel- und sprayartigen Gegenstände auf Flughäfen in anderen Ländern zu kaufen, da diese möglicherweise bei den Sicherheitskontrollen konfisziert werden.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten vor dem Kauf bei dem Duty Free Personal nachzufragen.

Bitte informieren Sie sich beim Flughafen auf den Phillippinenn über die aktuellsten Bedingungen.



Flüge von Dubai (ab dem 17. Juni 2007)
Ab dem 17. Juni 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Dubai abfliegen, sowie alle Passagiere die in Dubai umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. 

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muss separat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Jeder Gegenstand, der nicht in die durchsichtige Plastiktüte mit einem maximalen Volumen von einem Liter passt, sind nach der Sicherheitskontrollen nicht mehr gestattet.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen, die Sie am Tag Ihrer Reise gekauft haben.
  • Diese Gegenstände müssen entweder nach den Sicherheitskontrollen am Flughafen in Dubai oder an Bord einer Fluggesellschaft gekauft worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muss in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis der Passagier an sein Reiseziel angekommen ist.
  • Passagiere, die in den  Dubai umsteigen, wird nahegelegt keine flüssigen, gel- und sprayartigen Gegenstände auf Flughäfen in anderen Ländern zu kaufen, da diese möglicherweise bei den Sicherheitskontrollen in den VAE konfisziert werden.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten vor dem Kauf bei dem Duty Free Personal nachzufragen.

Bitte informieren Sie sich beim Flughafen in Dubai oder in dem Land von dem Sie aus fliegen über die aktuellsten Bedingungen. Für mehr Informationen klicken Sie bitte   hier



Flüge von Südafrika (ab dem 1. Juni 2007)
Ab dem 1. Juni 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Südafrika abfliegen, sowie alle Passagiere die in Südafrika umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Die neuen Regelungen wurden von der International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschließbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muss separat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Jeder Gegenstand, der nicht in die durchsichtige Plastiktüte mit einem maximalen Volumen von einem Liter passt, sind nach der Sicherheitskontrollen nicht mehr gestattet.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen, die Sie am Tag Ihrer Reise gekauft haben.
  • Diese Gegenstände müssen entweder nach den Sicherheitskontrollen an den südafrikanischen Flughäfen oder an Bord einer Fluggesellschaft gekauft worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muss in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis der Passagier an sein Reiseziel angekommen ist.
  • Passagiere, die in Südafrika umsteigen, wird nahegelegt keine flüssigen, gel- und sprayartigen Gegenstände auf Flughäfen in anderen Ländern zu kaufen, da diese möglicherweise bei den Sicherheitskontrollen in Südafrika konfisziert werden.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten vor dem Kauf bei dem Duty Free Personal nachzufragen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen südafrikanischen Flughafen oder in dem Land von dem Sie aus fliegen über die aktuellsten Bedingungen.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte  hier



Flüge von Thailand (ab dem 1. Juni 2007)
Ab dem 1. Juni 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Thailand abfliegen, sowie alle Passagiere die in Thailand umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Die neuen Regelungen wurden von der International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden. Behälter mit einem Volumen von mehr als 100ml sind nicht gestattet, auch wenn Sie nur zur Hälfte gefüllt sind.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen an thailändischen Flughäfen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muß in der Tasche liegen oder daran befestigt sein. Gegenstände die während des Fluges gekauft wurden, müssen ebenfalls eine durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein, für den Fall das Sie in Thailand umsteigen.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten das Duty-Free Personal vor dem Kauf zu fragen.
  • Passagiere die zu inner-malayischen Zielen fliegen dürfen bis zu 1 Liter an flüssigen, gel-. oder sprayartigen Gegenständen mit an Bord nehmen. Alle Mengen über einem Liter werden entsorgt. Alkohol der vor den Sicherheitskontrollen gekauft wurde, muß eingecheckt werden.


Flüge von Malaysia (ab dem 21.Mai 2007)
Ab dem 21. Mai 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Malaysia abfliegen, sowie alle Passagiere die in Malaysia umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Die neuen Regelungen wurden von der International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen an malayischen Flughäfen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muß in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten das Duty-Free Personal vor dem Kauf zu fragen.
  • Passagiere die zu inner-malayischen Zielen fliegen dürfen bis zu 1 Liter an flüssigen, gel-. oder sprayartigen Gegenständen mit an Bord nehmen. Alle Mengen über einem Liter werden entsorgt. Alkohol der vor den Sicherheitskontrollen gekauft wurde, muß eingecheckt werden.


Flüge von Singapur (ab dem 8.Mai 2007)
Ab dem 8. Mai 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Singapur abfliegen, sowie alle Passagiere die in Singapur umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden. Die neuen Regelungen wurden von der International Civil Aviation Organization (ICAO) festgesetzt.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Gegenstände inkl. der flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muß in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Duty-Free-Artikel, die auf einem vorangegangen Flug gekauft wurden, sind an Bord des darauffolgenden Fluges gestattet, wenn diese in einer transparenten, verschlossenen Plastiktüte verpackt sind und die Rechnung beigeheftet ist.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, sind flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel gestattet, wenn Sie vom Duty-Free Personal an das Gate in einer verschlossenen Tasche gebracht wurden.
  • Passagiere die nach Australien oder den USA via Singapur fliegen, können flüssigen, gel- und sprayartigen Duty Free Artikel, die Sie vor Singapur gekauft haben, nicht mit an Bord nehmen.
  • Gegenstände die aufgrund der Sicherheitskontrollen nicht gestattet sind, werden entsorgt.

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Flüge von China (ab dem 1. Mai)
 Ab dem 1. Mai 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die vom Flughäfen in China abfliegen oder dort umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen auf allen internationalen chinesischen Flughäfen gekaufte flüssige. gel- und sprayartige Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muß in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten das Duty-Free Personal nach den jeweiligen Bestimmugnen zu fragen, bevor Sie Ihre Einkäufe tätigen.
  • Passagiere, die einen innerchinesischen Flug antreten dürfen nur insgesamt 1 Liter an flüssigen, gel- oder sprayartigen Gegenständen mit sich führen. Alle Mengen überhalb der 1 Liter-Grenze müssen eingecheckt werden. Alkohol der nach den Sicherheitskontrollen gekauft wird, muss nicht eingecheckt werden.


Flüge von Indonesien (ab dem 31. März 2007)
Ab dem 31. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Indonesien abfliegen oder umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen in Indonesien gekaufte Gegenstände inkl. der Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte verpackt sein. Die Rechnung muß in der Tasche liegen oder daran befestigt sein.
  • Passagiere, die nach Australien oder den USA fliegen, werden gebeten das Duty-Free Personal nach den jeweiligen Bestimmugnen zu fragen, bevor Sie Ihre Einkäufe tätigen.

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Flüge von und nach Australien (ab dem 31.März 2007)
Ab dem 31. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von und nach Australien abfliegen, sowie alle Passagiere die in Australien umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.
  • Inneraustralische Flüge sind nicht von dieser Reglung betroffen

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Passagiere können nach den Sicherheitskontrollen gekaufte flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel mit an Bord nehmen.
  • Flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Einkäufe, die in Singapur getätigt wurden, dürfen nach Australien eingeführt werden, vorausgesetzt die Artikel wurden an Bord gekauft oder wurden von Duty Free Personal in einem geschlossenen Beutel zum Gate gebracht.
  • Passagiere, die in Singapur umsteigen, können Ihre Einkäufe von vorangegangen Flügen und Flughäfen NICHT auf dem Weg nach und innerhalb Australiens mit an Bord nehmen. Diese Gegenstände werden am Gate entsorgt.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier



Flüge von Neuseeland (ab dem 31. März 2007)
Ab dem 31. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Neuseeland abfliegen, sowie alle Passagiere die in Neuseeland umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Diese können weitere Sicherheitsüberprüfungen nach sich ziehen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Neuseeland gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Neuseeland gekauft werden, können mit an Bord eines Fluges nach Australien genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ein Direktflug von Neuseeland nach Australien ist
  • Passagiere, die in Auckland oder Christchurch für einen internationalen Flug umsteigen, können die flüssigen, gel. oder sprayartigen Duty-Free-Artikel, die Sie auf Ihrem vorangegangen Flug gekauft haben, nicht mit an Bord nehmen.
  • Passagiere die weiter in die EU oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen, bevor Sie Ihre Duty-Free-Artikel kaufen.

Für mehr Information für die Bestimmungen für Abflüge aus Neuseeland klicken Sie hier.



Für Flüge ab Hong Kong (dem dem 21. März 2007)
Ab dem 21. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Hong Kong abfliegen, sowie alle Passagiere die in Hong Kong umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Hong Kong gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.



Flüge von Vietnam (Seit dem 1. März 2007)
Seit dem 1. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Vietnam abfliegen, sowie alle Passagiere die in Vietnam umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Vietnam gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von Korea (Seit dem 1. März 2007)
Seit dem 1. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von den Maledievien abfliegen, sowie alle Passagiere die in Korea umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet und vorgezeigt werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften, nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Korea gekauft werden, sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gegebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Für mehr Informationen, hier klicken.



Flüge von Taiwan (seit dem 1. März 2007)
Seit dem 1. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von den Maledievien abfliegen, sowie alle Passagiere die in Taiwan umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet und vorgezeigt werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Taiwan gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werden Passagiere gebeten, mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.



Flüge von Japan (Seit dem 1. März 2007)
Seit dem 1. März gelten neue Richtlinien für das Handgepäck, für Flüge ab Japan. Die betrifft alle Flüssigkeiten, Gels und Sprays. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend den neuen Vorschriften, um Komplikation am Flughafen zu vermeiden.

Besondere Richtlinien:

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays sind nur dann im Handgepäck gestattet, wenn die Behälter nicht größer als 100ml sind.
  • Diese Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeute, dessen Volumen nicht größer als 1 Liter sein darf, aufbewahrt werden.
  • Pro Person ist nur ein solcher Plastikbeutel gestattet.
  • Bei der Sicherheitsüberprüfung, muss dieser Beutel dem Personal separat vorgelegt und gescannt werden.

Medizin und besondere diätische Anforderungen, inklusive Babynahrung:

  • Sind im Handgepäck gestattet.
  • Können von dem Sicherheitspersonal überprüft werden
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Duty-fee:

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Japan gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die in Japan umsteigen, müssen alle flüssigen Gegenstände bei der Transit-Sicherheitskontrolle abgeben.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von den Maledivien (Seit dem 1. März 2007)
Seit dem 1. März 2007 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von den Maledievien abfliegen, sowie alle Passagiere die auf den Maledivien umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften an den Flughäfen in den Maledivien gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von und innerhalb Kanadas (seit dem 26. November 2006)
Seit dem 26. November 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von den Maledievien abfliegen, sowie alle Passagiere die auf den Maledivien umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften an den Flughäfen in Kanada gekauft werden sind an Bord gestattet.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Für mehr informationen, gehen Sie auf http://www.catsa-acsta.gc.ca



Flüge von und nach USA (seit dem 9. November 2006)
Seit dem 9. November 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von und nach USA fliegen, sowie alle Passagiere die in den USA umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssige, gelartige oder sprayartige Artikel aus den Duty Free Geschäften an den Flughäfenm nach den Sicherheitskontrollen, in den USA sind an Bord gestattet.
  • Passagiere werden angehalten, Ihre flüssigen, gel- oder sprayartigen Duty-Free-Artikel erst an Ihrem letztem Abflugsort zu kaufen.
  • Kunden die in die USA über Singapur fliegen, können Duty Free Artikel, die Sie vor Singapur gekauft haben, nicht mit an Bord nehmen. Diese Gegenstände werden am Gate entsorgt.
  • Für Direktflüge von Singapur in die USA sind flüssige, gel- oder sprayartigen Duty Free Artikel an Bord gestattet, wenn sie in Singapur am Tag des Fluges gekauft wurden und in einer abgedichteten Tasche mit dem Kaufbeleg mitgeführt werden.  Kunden die in die USA via Transit in Singapur fliegen, können Duty Free Artikel, die Sie vor Ankunft in Singapur gekauft haben, nicht mit an Bord nehmen. Diese Gegenstände werden am Gate entsorgt.

Für mehr Informationen, gehen Sie bitte auf  www.tsa.gov.



Für Flüge aus der EU (Europäischen Union) Seit dem 6. November 2006)
Seit dem 6. Novemeber 2006 gelten neue Bestimmungen für die Inhalte im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die innerhalb Europas fliegen und umsteigen. Dies gilt auch für Flüge ab/nach Norwegen, Island und der Schweiz.  Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Nur flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel die Sie am Tag Ihres Abfluges gekauft haben, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis Sie am Ziel Ihrer Reise angekommen sind.
  • Passagiere werden gebeten keine Duty Free Artikel oder Flüssigkeiten, Gels von nicht EU-Flughäfen zu kaufen, da diese möglicherweise konfisziert werden.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Um mehr über den Flughafen, das Land zu erfahren in das Sie oder von dem Sie aus reisen, klicken Sie bitte hier.

Für mehr Information zu den Bestimmungen klicken Sie bitte hier.



Für Flüge von und innerhalb der UK (Seit dem 6. November 2006)
Seit dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für die Inhalte im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die innerhalb Europas fliegen und umsteigen. Die gleichen Richtlinien gelten auf für Flüge die in der EU starten, zu dem das Vereinigte Königreich angehört. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Nur flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel die Sie am Tag Ihres Abfluges gekauft haben, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
  • Seit dem 13. Dezember 2007 können Kunden die aus Singapur ankommen und innerhalb Europas umsteigen, Ihre Duty Free Artikel mit an Bord des Weiterflugs nehmen.
  • Diese Artikel müssen entweder an Bord oder nach einer Sicherheitskontrolle an einem europäischen Flughafen erworben worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis Sie am Ziel Ihrer Reise angekommen sind.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.

Abweichende Handgepäckbestimmungen für Passagiere von Singapore Airlines:

  • Trolly-Tasche : 55cm x 40cm x 20cm oder
  • Aktentasche : 50cm x 40cm x 25cm oder
  • Kleidersacktasche: Die Gesatgröße darf 115cm und eine Dicke von 20cm im geschlossenen Zustand nicht überschreiten.

 



Flüge von Norwegen (Seit dem 6. November 2006)
Seit dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für die Inhalte im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Norwegen abfliegen und umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Nurflüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel die Sie am Tag Ihres Abfluges gekauft haben, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
  • Diese Artikel müssen entweder an Bord einer norwegischen Fluggesellschaft oder nach einer Sicherheitskontrolle an einem norwegeischen Flughafen erworben worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis Sie am Ziel Ihrer Reise angekommen sind.
  • Passagiere werden gebeten keine Duty Free Artikel oder Flüssigkeiten, Gels von nicht norwegischen Flughafen oder Fluggesellschaft zu kaufen, da diese möglicherweise konfisziert werden.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von der Schweiz (seit dem 6. November 2006)
Seit dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für die Inhalte im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von der Schweiz abfliegen und umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Nur flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel die Sie am Tag Ihres Abfluges gekauft haben, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
  • Diese Artikel müssen entweder an Bord einer schweizer Fluggesellschaft oder nach einer Sicherheitskontrolle an einem schweizer Flughafen erworben worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis Sie am Ziel Ihrer Reise angekommen sind.
  • Passagiere werden gebeten keine Duty Free Artikel oder Flüssigkeiten, Gels von nicht schweizer Flughäfen oder Fluggesellschaften zu kaufen, da diese möglicherweise konfisziert werden.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von Island (Seit dem 6. November 2006)
Seit dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für die Inhalte im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Norwegen abfliegen und umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Nur flüssige, gelartige oder sprayartige Duty Free Artikel die Sie am Tag Ihres Abfluges gekauft haben, dürfen Sie mit an Bord nehmen.
  • Diese Artikel müssen entweder an Bord einer isländischen Fluggesellschaft oder nach einer Sicherheitskontrolle an einem isländischen Flughafen erworben worden sein.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet werden, bis Sie am Ziel Ihrer Reise angekommen sind.
  • Passagiere werden gebeten keine Duty Free Artikel oder Flüssigkeiten, Gels von nicht isländischen Flughafen oder Fluggesellschaft zu kaufen, da diese möglicherweise konfisziert werden.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von und innerhalb Indiens (Seit dem 26. September 2006)
Seit dem 26. September 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Indien abfliegen, sowie alle Passagiere die in Indien umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssigkeiten, Sprays und Gels die in den Duty Free Geschäften nach den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen in Indien gekauft werden sind an Bord gestattet. Diese werden dann von den Mitarbeitern des Geschäftes zum Flugsteig gebracht.
  • Jedoch müssen diese in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden. Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.


Flüge von Pakistan
Die neuen Bestimmungen gelten für alle  Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck. Diese gelten für Passagiere die von Pakistan abfliegen, sowie alle Passagiere die in Indien umsteigen. Bitte packen Sie Ihr Handgepäck entsprechend um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Besondere Bestimmungen

  • Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen nur in das Handgepäck wenn Sie einem Behälter von nicht mehr als je 100ml aufbewahrt werden.
  • Diese Behälter müssen in einer verschliessbaren, durchsichtigen Plastiktüte aufbewahrt werden, deren Fassungsvolumen nicht mehr als 1 Liter überschreiten darf.
  • Jeder Passagier darf nur eine solche Plastiktüte bei sich tragen.
  • Jede Tüte muß seperat von dem Handgepäck and den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden.

Bestimmungen für Medikamente und besondere Nahrungsmittel, inklusive Babynahrung

  • Sind gestattet im Handgepäck. Sind jedoch bei den Sicherheitskontrollen seperat vom Handgepäck dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
  • Passagiere mit verschreibungspflichtigen Medikamenten werden angewiesen unterstützende Dokumente bei sich zu führen (Rezept, Bescheinigungen vom Arzt)

Zollfreie Waren

  • Flüssige, gel- und sprayartige Duty-Free-Artikel müssen in einer durchsichtigen, verschlossenen Plastiktüte aufbewahrt werden.
  • Die Quittung muss in der Tasche liegen oder an der Tasche befestigt sein.
  • Diese Tasche darf nicht geöffnet oder beschädigt werden, bis die Passagiere in Ihrem Flugzeug sitzen.
  • Passagiere die weiter nach Australien oder den USA fliegen werden gebeten, bei dem Personal des Duty Free Geschäfts nachzufragen.