Haftung für das Gepäck

 
Im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der Verspätung eines Gepäckstückes sollten Sie beachten, dass die Haftung von Singapore Airlines beschränkt ist, auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen* im Luftverkehr es sei denn Sie haben vorab einen höheren Wert angegeben und entsprechende Zuschläge gezahlt.

Zudem kann Singapore Airlines für die folgenden Dinge keine Verantwortung übernehmen:

1. Beschädigung oder Verlust des Gepäcks wegen:
  • Tragen und Ziehen – Dies schließt Schnitte, Kratzer, Schrammen, Beulen, und Merkmale, die auf das Verladen zurückzuführen sind, aus.
  • Überpacken und das Packen in beschädigte oder ungeeignete Transportbehälter/Koffer.
  • Gepäck, welches unter den Bedingungen des “Limited Release” Tags (LRT) aufgegeben wurden, einschließlich der Dinge, die vom Sicherheitspersonal konfisziert wurden.


2. Verluste oder Schäden an:
  • Zerbrechlichen und verderblichen Gegenständen.
  • Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Edelmetall, Silberwaren, Antiquitäten, Erbstücke, Laptops und andere elektronische Geräte, geschäftliche Dokumente, Reisepässe und andere Dokumente, Produkt Proben oder medizinische Mittel.
*Es gelten die Bestimmungen des Warschauer und Montrealer Abkommens sowie die Allgemeinen Beförderungs- und Geschäftsbedingungen (General Conditions of Carriage (GCC.)) der Singapore Airlines Limited.