Handgepäck Bestimmungen

 

Maximale Größe und Menge des Handgepäcks
Wir haben unsere Handgepäckbestimmungen geändert, ab sofort können Passagiere die folgenden Handgepäckstücke mit sich führen:

                        Anzahl  : 1 Gepäckstück *
                        Größe  : Länge + Breite + Höhe (inklusive überstehende Teile)
                                        darf nicht mehr als 115 cm (45 inches) in Summe
                                        ergeben.
                        Gewicht : Bis  7 kg

*First und Business Class Passagiere können, abhängig vom Platz in der Kabine und den Ablagemöglichkeiten sowie den Bestimmungen des jeweiligen Landes, bis zu 2 Gepäckstücke mit sich führen.

Folgende Gepäckstücke werden als ein Handgepäckstück gezählt:

Koffer                           - 55 cm x 40 cm x 20 cm
                                     - (22 x 16 x 8 inches)

Kleidersack                  - Gesamtgröße nicht mehr als 115 cm (45 inches)
                                     - Nicht breiter als 20 cm (8 inches) im Zusammengefalteten Zustand

Aktentasche                 - 55 cm x 40 cm x 25 cm
                                     - (22 x 16 x 10 inches)



Übergroße Musikinstrumente
Übergroße Musikinstrumente können nur dann in der Kabine mitgeführt werden, wenn für sie ein zusätzlicher Platz gebucht wird. Sie können einen Platz für Instrumente nur in der Economy Class buchen und auch nur dann, wenn Sie selbst in dieser Klasse reisen.

Ausnahme: Das Reisen in einer anderen Klasse als Ihr/e Musikinstrument/e ist möglich, wenn Sie in einer Gruppe reisen und andere Teilnehmer Ihrer Reisegruppe mit dem/den Musikinstrument/en in der Economy Class reisen.

  • Große Musikinstrumente (z.B. Celli, Gitarren etc.) müssen auf dem Boden platziert und angemessen durch Sicherheitsgurte am Sitzgestell befestigt werden. Dafür sind mindestens 4 Kindersitzgurte erforderlich. Sitze der First/Business Class haben kein zugängliches Sitzgestell, um große Instrumente auf dem Boden zu befestigen.
  • Das zulässige Höchstgewicht und die zulässige Höchstgröße sind wie folgt:
               -Gewicht: 75 kg
               -Größe: Höhe – 61” (1,549 m)
               -Breite: 19” (0,483 m) (Abstand zwischen den Armlehnen)

    HINWEIS: Ein Kontrabass ist an Bord nicht erlaubt, da er die oben genannten Größenbeschränkungen übersteigt.
  • Obwohl Gitarren normalerweise weniger als 7 kg wiegen (zulässiges Höchstgewicht für Transport in der Kabine), werden sie aufgrund ihrer Größe als übergroß eingestuft und können, wenn kein zusätzlicher Platz für sie gebucht wird, nicht in der Kabine mitgeführt werden. In diesem Falle sollten Gitarren eingecheckt und in einem geeigneten festen Koffer verpackt werden, um Beschädigungen zu vermeiden


Folgende Gegenstände können Sie zusätzlich mit an Bord nehmen
Alle Fluglinien die Mitglied der International Air Transport Association (IATA) sind haben sich für die Regelungen entschieden. Zusätzlich zu den aufgezählten Gepäckstücken können Passagiere folgende Gegenstände mit in das Flugzeug nehmen, sofern es der Platz in der Kabine gestattet: 
  • Laptop
  • Damenhandtasche
  • Mantel
  •  Krücken
  • Gehstock
  • eine angemessene Menge an Lesematerial
  • Babynahrung
  • Babykorb
  • einen komplett zusammenfaltbaren Kinderwagen (nur wenn ein Kind mitreist)
  • einen komplett zusammenfaltbaren Rollsstuhl (wenn der Passagier diesen benötigt)
  • Regenschirm
  • Fotokamera.


Sicherheitsüberprüfung des Handgepäcks
Bitte halten Sie sich an die Richtlinien für das Handgepäck, da damit die Sicherheitsüberprüfungen reibungsloser ablaufen und die Gefahr von Verletzungen durch herunterfallendes Gepäck minimiert wird. Es trägt auch dazu bei, dass die Kabine weniger überfüllt ist und damit sich Passagiere und das Personal an Bord besser bewegen kann.

Es werden Überprüfungen durchgeführt beim Check-In oder vor dem Boarding des Fluges. Handgepäck kann als Übergepäck klassifiziert werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird. Gepäckstücke und Gegenstände, die nicht den oben genannten Richtlinien entsprechen, werden in den Frachtbereich des Flugzeuges untergebracht, was zu vermeidbaren Unannehmlichkeiten führen kann.

Wir und andere Fluggesellschaften mit denen Sie fliegen, behalten uns vor, zur Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der anderen Passagiere, zu entscheiden welche Gepäckstücke in die Kabine dürfen und welche nicht.