Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise

 
HINWEIS
Falls Ihre Reise ein Endziel oder eine Landung in einem anderen Land als dem des Abfluges involviert, könnte das Warschauer Abkommen Anwendung finden. Diese Abkommen bestimmt, und, in den meisten Fällen, limitiert die Haftung der Luftfahrtgesellschaft im Falle des Todes oder des Personenschadens von Passagieren und hinsichtlich des Verlustes oder der Beschädigung von Gepäck. Siehe auch Mitteilungen unter den Überschriften “Informationen für Internationale Passagiere hinsichtlich der Haftungsbeschränkung“ und “Mitteilung hinsichtlich der Haftungsbeschränkung für Gepäck”.

VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. In dem Zusammenhang dieses Vertrages bezieht sich der Ausdruck “Flugschein” auf den Passagierflugschein und den Gepäckschein oder, falls zutreffend, im Falle eines elektronischen Flugscheines auf den Reiseplan / die Quittung, wovon diese Bedingungen und  Mitteilungen ein integraler Bestandteil sind. “Transport” ist gleichbedeutend mit “Beförderung”. “Luftfrachtführer” ist jeder Luftfrachtführer, der sich verpflichtet, Sie oder Ihr Gepäck aufgrund des Flugscheines zu befördern oder alle anderen damit  zusammenhängenden Dienstleistungen zu erbringen. Der “Elektronische Flugschein” ist das von dem Luftfrachtführer oder in seinem Namen ausgestellte Itinerary Receipt, der Elektronische Coupon und, falls zutreffend, eine Bordkarte. “Sie” bezeichnet den entsprechend diesem Flugschein reisenden Passagier und “Wir” oder “Uns” bezeichnet Singapore Airlines Ltd., deren Manager, Geschäftführer, Angestellte, Dienstleistenden oder Repräsentanten. Das “WARSCHAUER ABKOMMEN” bezeichnet das Abkommen über die Vereinheitlichung von gewissen Regelungen hinsichtlich des Internationalen Luftfrachtverkehrs, das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnet wurde oder das Abkommen, welches am 28. September 1955 in Den Haag abgeändert wurde, je nachdem, welches zutreffen mag. Das “MONTREALER ABKOMMEN” bezeichnet das Abkommen über die Vereinheitlichung von Regeln hinsichtlich des Internationalen Luftverkehrsabkommen, das am 28. Mai 1999 in Montreal unterzeichnet wurde.

2. In Bezug auf Haftung unterliegen alle Beförderungen auf der Basis dieser Bedingungen den durch das Warschauer Abkommen oder Montrealer Abkommen festgelegten Bestimmungen und Einschränkungen, außer wenn eine derartige Beförderung keine “internationale Beförderung” im Sinne der Definition in dem Abkommen ist.

3. Soweit es dem Vorhergehenden nicht widerspricht, unterliegen Ihre Beförderung und andere Dienstleistungen, die von uns oder einem anderen Luftfrachtführer erbracht werden, dem Folgenden:
             (i) den auf dem Flugschein angeführten Bedingungen;
             (ii) anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen;
             (iii) anwendbaren Tarifen;
             (iv) unseren Beförderungsbedingungen oder denen anderer Luftfrachtführer, welche Sie im Zuge der auf dem Flugschein vorgesehenen Beförderung befördern sowie damit verbundene Bedingungen, die Bestandteil hiervon werden (und die auf Anfrage in den Büros des Luftfrachtführers erhältlich sind). Ausgenommen hiervon sind die Beförderung zwischen einem Ort in den Vereinigten Staaten oder Kanada und irgendeinem außerhalb dieser Staaten liegenden Ort, auf den die in diesen Ländern geltenden Tarife  Anwendung finden.

4. Unser Name oder der eines anderen Luftfrachtführers, mit dem Sie reisen, kann auf dem Flugschein abgekürzt sein. Der volle Name und dessen Abkürzung werden veröffentlicht in unseren Tarifen, Beförderungsbedingungen, Vorschriften und Flugplänen oder denen eines anderen Luftfrachtführers, mit dem Sie reisen. Unsere Adresse oder die eines anderen Luftfrachtführers, der Sie im Zuge der auf dem Flugschein vorgesehenen Beförderung befördert, ist der Abflugflughafen, der gegenüber der ersten Abkürzung oder dem Namen des Luftfrachtführer auf dem Flugschein steht. Die vereinbarten Orte der Zwischenlandungen, sind die Orte, die auf dem Flugschein oder auf unseren Flugplänen oder auf denen eines anderen Luftfrachtführers, der Sie im Zuge der auf dem Flugschein vorgesehenen Beförderung befördert, aufgeführt sind, und die als Zwischenlandungen auf Ihrer Reiseroute geplant sind. Beförderungen, die diesen Vertragsbedingungen entsprechend von verschiedenen, aufeinander folgenden Luftfrachtführern durchgeführt werden, gelten als eine einzige Beförderung.

5. Ein Luftfrachtführer, der einen Flugschein für einen anderen Luftfrachtführer ausstellt, tut dies nur als Vertreter, außer wenn der Vorbestimmungsschlüssel auf dem Flugschein erscheint. In dem Falle gilt der den Flugschein ausstellende Luftfrachtführer als der eigentliche Luftfrachtführer.

6. Alle Haftungsausschlüsse und -einschränkungen zu unseren Gunsten oder zu Gunsten eines anderen Luftfrachtführers, mit dem Sie auf Grund dieses Flugscheines reisen, gelten auch für unsere Vertreter, Angestellten und Repräsentanten und bestehen zu deren Gunsten oder denen anderer Luftfrachtführer und gelten ebenfalls  für alle Personen - und bestehen zu deren Gunsten -, deren Flugzeuge wir oder ein derartiger anderer Luftfrachtführer für die Beförderung benutzen sowie den Vertretern, Angestellten und Repräsentanten solcher Personen.

7. Aufgegebenes Gepäck wird an den Inhaber des Gepäckscheines ausgehändigt. Falls Ihr Gepäck bei der internationalen Beförderung beschädigt worden ist, müssen Sie unverzüglich nach der Entdeckung und spätestens 7 Tage nach Empfang, eine schriftliche Beschwerde bei uns oder dem Luftfrachtführer, bei dem der Schaden entstanden ist, einreichen. Im Falle einer Verzögerung muss die Beschwerde innerhalb von 21 Tage nach der Ablieferung des Gepäckes an Sie eingereicht werden.

8. Dieser Flugschein ist für einen Zeitraum von ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig, außer wenn anderweitig auf dem Flugschein, in unseren Tarifen oder denen eines anderen Luftfrachtführers, den Beförderungsbedingungen oder verwandten Regelungen vorgesehen. Der vertragsgemäße Preis für die Beförderung kann von uns oder einem anderen Luftfrachtführer, mit dem Sie plangemäß fliegen sollen, vor Antritt Ihrer Beförderung geändert werden. Wir oder ein anderer Luftfrachtführer, mit dem Sie reisen, kann Ihre Beförderung verweigern, wenn der zutreffende Preis nicht gezahlt worden ist. Falls es nicht durch lokale Gesetzgebung verboten ist, werden wir oder eine anderer Luftfrachtführer Flugscheine / elektronische Flugscheine nur in Abfolge von dem auf dem Flugschein angegebenen Abflugort einlösen.

9. Wir verpflichten uns, alles zu tun, um Sie und Ihr Gepäck mit angemessener Schnelligkeit zu befördern. Zeiten, die in Flugplänen und anderweitig aufgeführt sind, sind nicht garantiert und stellen keine Teil diesen Vertrages dar. Wir oder ein anderer Luftfrachtführer, mit dem Sie reisen mögen, können ohne Vorankündigung einen anderen Luftfrachtführer oder ein anderes Flugzeug einsetzen und können auf dem Flugschein aufgeführte Orte von Flugunterbrechungen auslassen, wenn dies notwendig sein sollte. Flugpläne können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Weder wir noch ein anderer Luftfrachtführer, mit dem Sie reisen mögen, übernehmen irgendeine Verantwortung für Ihren Anschluss auf SIA oder einem anderen Luftfrachtführer.

10. Sie allein sind dafür verantwortlich, alle staatlichen Reisebedingungen einzuhalten und alle Ausreise, Einreise und anderweitig notwendigen Dokumente vorzulegen. Sie müssen zu der von uns oder einem anderen Luftfrachtführer, mit dem Sie reisen mögen,  vorgegebenen Zeit am Flughafen eintreffen oder falls keine Zeit festgesetzt worden ist, früh genug, um die Abreiseformalitäten zu erfüllen.

11. Keiner unserer Vertreter, Angestellten oder Repräsentanten, noch die eines anderen Luftfrachtführers, mit dem Sie reisen mögen, hat die Vollmacht, irgendeine der in diesem Flugschein und den Vertragsbedingungen oder den Beförderungsbedingungen des Luftfrachtführers enthaltenen Bedingungen zu ändern, modifizieren oder auszusetzen.

12. Für Flüge, die Bestandteil einer innerhalb der Europäischen Union beginnenden Flugbeförderung sind, wird Ihnen Singapore Airlines den Namen der Luftverkehsgesellschaft, die die Flüge durchführt, entweder zum Zeitpunkt der Reservierung oder sobald wie möglich danach, spätestens aber zum Zeitpunkt des Check-Ins, mitteilen. Auf jeden Fall wird die durchführende Fluggesellschaft nicht eine Fluggesellschaft sein, die von der Europäischen Union ein Flugverbot erteilt bekommen hat.



INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE FLUGGÄSTE HINSICHTLICH DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Fluggäste, deren Reise einen Zielort oder eine Flugunterbrechung außerhalb des Abfluglandes einschließt, werden darauf hingewiesen, dass die Bedingungen eines als das Warschauer Abkommen bekannten Abkommens auf die gesamte Reise Anwendung finden könnten, einschließlich eines jeden, vollständig in einem Land liegenden Abschnitts davon.

A) Wenn Ihre Reise einen  Luftfrachtführer einschließt, der auf die Beschränkungen des Warschauer Abkommens hinsichtlich Tod und Personenschäden sowie - hinsichtlich der ersten 100.000 Spezialziehungsrechte (SZR) einer derartigen Forderung - auf die Einrede, dass sie alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben, um Schäden zu vermeiden, nicht verzichtet hat, bestimmen das Abkommen und besondere, in den anwendbaren Tarifen verankerte Beförderungsverträge, dass die Haftung solcher Luftfrachtführer für Tod und Personenschäden von Fluggästen in den meisten Fällen auf bewiesene Schäden von nicht mehr als (i) US$ 75.000 pro Fluggast in Fällen von Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika, aus diesen heraus oder mit einer vereinbarten Flugunterbrechung in denselben beschränkt ist und dass die Haftung bis zu dieser Summe nicht von der Fahrlässigkeit seitens des Luftfrachtführers abhängt, und beschränkt ist auf (ii) US$ 10.000 oder US$ 20.000 in Fällen von Reisen die nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika gehen, daraus herauskommen oder eine vereinbarte Flugunterbrechung in denselben haben. Die Namen von Luftfrachtführern, die an solchen Verträgen teilhaben, können auf Anfrage bei allen Flugscheinbüros solcher Luftfrachtführer eingesehen und dort geprüft werden. 

Hinsichtlich einer Beförderung, für die Singapore Airlines (SIA) der vorbestimmte oder tatsächliche Luftfrachtführer ist, haben wir auf die anwendbare Haftung für erstattungsfähige Schadensersatzleistungen in Bezug auf Tod oder Personenschäden nach dem Warschauer Abkommen verzichtet. Des Weiteren haben wir auf die nach Artikel 20 des Warschauer Abkommens mögliche Einrede hinsichtlich eines Teiles einer derartigen Forderung, die 100.000 SZR nicht übersteigt, verzichtet. Mit Ausnahme des Vorstehenden behalten wir uns vor, von jeder und allen nach dem Warschauer Abkommen und anwendbarem Recht möglichen Einreden Gebrauch zu machen. Siehe unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck oder Tarife hinsichtlich des vollständigen Textes aller anwendbaren Regelungen.

Sie sollten in der Lage sein, zusätzlichen Schutz durch den Kauf einer Versicherungspolice von einer privaten Gesellschaft zu erhalten. Eine derartige Versicherung ist im Allgemeinen nicht von den Beschränkungen unserer Haftung oder der eines anderen Luftfrachtführers durch das Warschauer Abkommen oder speziellen Beförderungsverträgen betroffen. Bitten konsultieren Sie den Vertreter Ihrer Fluggesellschaft oder Versicherungsgesellschaft hinsichtlich weiterer Informationen.

Für die meisten internationalen Reisen (einschließlich des inländischen Abschnittes von internationalen Reisen) ist die Haftungsgrenze ca. US$20,00 pro Kilo für aufgegebenes Gepäck und US$400,00 pro Fluggast für nicht aufgegebenes Gepäck.  Für Reisen, die nur zwischen zwei Orten innerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden, legen bundesweite Regelungen eine Mindestgrenze für die Gepäckhaftung einer Fluggesellschaft von US$2.800,00 pro Fluggast fest. Eine Mehrbewertung kann für gewisse Arten von Artikeln erklärt werden.

Anmerkung: Die vorstehende Beschränkung der Haftung auf US$75.000,00 schließt Rechtskosten und Gerichtskosten mit ein, außer in Fällen, wo ein Klageanspruch in einem Staat vorgebracht wird, in dem Regelungen für die separate Zuerkennung von Rechtskosten und Gerichtskosten gelten. In dem Fall ist die Grenze der Betrag von US$58.000,00 ohne Rechtskosten und Gerichtskosten.

B. Wenn das Übereinkommen von Montreal gilt, lauten die Haftungsbeschränkungen wie folgt:

Es gibt keine finanzielle Begrenzung bei Tod oder Körperverletzung. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 SZR, kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinaus gehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat. SIA kann eine Vorschusszahlung leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse der schadensersatzberechtigten Person zu decken;

Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung von Reisegepäck oder Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, 1.000 SZR. Wenn der Wert Ihres Reisegepäcks höher liegt, sollten Sie dies SIA bei der Abfertigung melden oder sicherstellen, dass es vor Reiseantritt voll versichert wird und

bei Verspätung bei Ihrer Beförderung: 4.150 SZR.

C. Sie sollten in der Lage sein zusätzlichen Schutz zu erhalten, indem Sie eine Versicherung bei einer privaten Gesellschaft abschließen. Eine solche Versicherung wird im Allgemeinen nicht durch irgendeine Begrenzung in Bezug auf unsere Haftung oder diejenige eines anderen Luftfahrtunternehmens im Rahmen des Übereinkommens von Montreal oder des Warschauer Abkommens oder sonstiger besonderer Beförderungsverträge eingeschränkt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft oder dem Vertreter Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Hinweis: Dies ist ein vorgeschriebener Hinweis durch Artikel 69-2-65 des US DOT. Er beinhaltet nicht die Konditionen des Montrealer Abkommens von 1999, die ggf für Ihren Flug Anwendung finden. Die Angaben sind ohne Gewähr.



INFORMATIONEN ZUR BESCHRÄNKUNG DER GEPÄCKHAFTUNG
Die Haftung für den Verlust, die Verspätung oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt, außer wenn im Voraus ein höherer Wert erklärt und zusätzliche Gebühren gezahlt worden sind. Für internationale Flüge gilt in den meisten Fällen das Warschauer Abkommen, welches eine Entschädigungslimit von US$ 9,07 pro Pfund (US$20,00 pro Kilo) für eingechecktes Gepäck und US$400,00 für nicht eingechecktes Gepäck pro Passagier vorsieht. In den Fällen in denen das Montrealer Abkommen angewendet wird, beträgt das Entschädungslimit 1,000 SDRs für eingechecktes und nicht eingechecktes Gepäck. Wir haften nicht für Gepäck, das unsachgemäß oder ungenügend gepackt ist. Wir (und andere Luftfrachtführer, mit denen Sie reisen mögen) übernehmen keine Verantwortung für leicht zerbrechliche Gegenstände, verderbliche Waren oder Wertgegenstände.

Kratzer, Einschnitte oder Schmutz können trotz vorsichtiger Behandlung durch uns entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für normale Abnutzung von Gepäck. Dies schließt Schäden an oder den Verlust von Teilen ein, die aus dem Gepäck herausragen, wie z.B. Gurte, Taschen, Griffe zum Ziehen, Hangarhaken, Räder oder andere an dem Gepäck befestigte Sachen.

Weitere Informationen sind von dem Luftfrachtführer erhältlich.



HANDGEPÄCK
Ihr Kabinengepäck kann gewogen und gemessen werden und, wenn notwendig, können Kosten entsprechend den gültigen Tarifen berechnet werden. Alle Mitglieder der International Air Transport Association (IATA) sind übereingekommen, die folgenden Gepäckregelungen einzuhalten.  Zusätzlich zu Ihrem Freigepäck dürfen Sie die unten aufgeführten Gegenstände kostenlos mit an Bord nehmen, je nach Abflugsort können diese Angaben varieren:
  • Eine Damenhandtasche oder Handtasche, die angemessen für normale Reisekleidung ist, und die nicht als Behälter für den Transport von Artikeln benutzt wird, die ansonsten als Gepäck angesehen würden
  • Einen Mantel
  • Einen Schirm oder Gehstock
  • Einen Laptop oder Notebook Computer
  • Eine kleine Kamera 
  • Eine angemessene Menge an Lesematerial für den Flug 
  • Kleinkindnahrung für den Verzehr während des Fluges und einen Tragekorb für das Kleinkind 
  • Einen vollständig zusammenfaltbaren Rollstuhl und/oder ein Paar Krücken und/oder andere Prothesen für den Gebrauch des Fluggastes, vorausgesetzt, der Fluggast ist von ihnen abhängig 
  • Tragekörbe für Kleinkinder und Rollstühle können bis zum Einstieg in das Flugzeug benutzt werden; danach werden sie im Stauraum des Flugzeuges untergebracht 
  • Kinderwagen, vorausgesetzt, das Kind ist an Bord des Flugzeuges

Alle anderen Artikel, einschließlich Reisetaschen, Aktenkoffern, Schreibmaschinen, Schminkkoffern von Damen, großformatigen Kameras usw., die als Handgepäck in die Kabine mitgenommen werden unterliegen den folgenden Bedingungen:

  • 1 Gepäckstück*
  • Die Summe der drei Maße (Länge + Breite + Höhe)  jeder der beiden Taschen darf 115 lineare Zentimeter nicht überschreiten.
  • Gewicht bis maximal 7kg

*First- und Business Class Passagiere dürfen bis zu 2 Gepäckstücke mit in die Kabine nehmen. Auch dies ist abhängig von den jeweiligen Bestimmungen des Abflugortes und dem verfügbaren Gepäckraum im Flugzeug.



EINSCHRÄNKUNGEN BEIM HANDGEPÄCK BEI DER BEFÖRDERUNG VON FLÜSSIGEN, GEL- ODER SPRAYARTIGEN GEGENSTÄNDEN
In einigen Ländern haben die neuen Richtlinien der International Civil Aviation Organization (ICAO) zur Beförderung von flüssigen. gel- oder sprayartigen Gegenständen eingeführt. Für mehr Informationen zu den eingeführten Einschränkungen und Richtlinien, sowie einer Liste der Länder, die diese eingeführt haben, fnden Sie unter www.singaporeair.com.

Wir und andere Fluggesellschaften, mit denen Sie reisen, behalten sich das Recht vor, zu enscheiden, welche Gegenstände an Bord dürfen. Dies dient Ihrer und der Sicherheit und dem Komfort Ihrer Mitreisenden.



EINGESCHRÄNKTE UND GEFÄHRLICHE ARTIKEL IM GEPÄCK
Aus Sicherheitsgründen dürfen gefährliche Güter, wie z.B. die untenstehend aufgeführten und solche, die in den IATA Dangerous Goods Regulations definiert sind, nicht in Ihrem Gepäck oder als Teil davon mitgeführt werden:
  • Aktentaschen und Aktenkoffer mit installierten Alarmeinrichtungen oder pyrotechnischen Einrichtungen.
  • Explosionsstoffe, Munition, Feuerwerk, Leuchtraketen, Feuerwaffen, Handfeuerwaffen oder andere Waffen.
  • Gase (leicht entzündliche, schwer entzündliche und giftig), wie z.B. Campinggas.
  • Feuergefährliche Flüssigkeiten, wie z.B. Feuerzeug- oder Heizungsbrennstoffe.
  • Feuergefährliche Feststoffe, wie z.B. Streichhölzer und Artikel, die leicht entzündlich sind; Substanzen, die zur Selbstentzündung neigen; Substanzen, welche bei Berührung mit Wasser leicht entzündliche Gase abgeben. 
  • Oxidierende Substanzen (wie z.B. Bleichpulver und Wasserstoffsuperoxide).
  • Giftige (toxisch) und ansteckende Substanzen.
  • Radioaktive Materialien.
  • Korrosionsagenten (wie z.B. Quecksilber, Säuren, Basen und nasse Zellbatterien).
  • Magnetisierte Materialien und verschiedenen andere gefährliche Güter, die in den IATA Dangerous Goods Regulations aufgeführt sind.

Arzneimittel und Toilettenartikel in kleinen Mengen, die für Ihren Gebrauch während der Reise notwendig oder angemessen sind, wie z.B. Haarspray, Parfüm und Arzneimittel, können ohne vorherige Erlaubnis mitgeführt werden.



ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Denken Sie daran, Ihr Gepäck zu verschließen, um zu verhindern, dass es aufgeht und dass der Inhalt gestohlen wird.  Wir und die anderen Luftfrachtführer, mit denen Sie reisen mögen, haften nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verzögerung bei der Auslieferung von zerbrechlichen oder verderblichen Sachen, Geld, Schmuck, Edelmetallen, Silberwaren, begehbaren Wertpapieren, Wertpapieren und anderen Wertsachen, Geschäftspapieren, Reisepässen und anderen Identifikationsdokumenten, Mustern, Arzneimitteln oder Medikamenten, die mit oder ohne unser Wissen Teil Ihres aufgegebenen oder Handgetragenen Gepäcks sind.

VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG
1. Auf Grund verspäteten Check-Ins

Selbst wenn Sie eine bestätigte Reservierung haben, kann Ihnen der Einstieg verweigert werden und Ihr Sitz kann einen anderem Fluggast zugeteilt werden, wenn Sie für Ihren Fug nicht bis zum Ende der Meldeschlusszeit einchecken. Die Meldeschlusszeiten für SIA Flüge sind an jedem Flughafen verschieden und Informationen über die Meldeschlusszeiten finden Sie auf unseren Webseiten oder unseren lokalen Reservierunngs- oder Flughafenbüros.    

2. Auf Grund von Überbuchung

Um den Effekt von „nicht-erscheinenden Fluggästen“ zu minimieren und um Flugästen, die ansonsten nicht in der Lage gewesen wären, auf einem gewählten Flug zu reisen, die Benutzung von Siitzen zu erlauben, überbuchen SIA und anderen Luftfrachtführer, mit denen Sie fliegen mögen, ihre Flüge. Obwohl die Luftfrachtführer alles unternehmen, um die Sitzplätze zur Verfügung zu stellen, für die Fluggäste die bestätigte Reservierungen haben, ist die Verfügbarkeit der Sitzplätze nicht absolut garantiert. In Ländern in denen Entschädigungsregelungen für verweigerte Beförderung in Kraft sind, haben Luftfrachtführer Entschädungsrichtlinien für Fluggäste mit bestätigten Reservierungen, denen die Beförderung auf Grund der von Überbuchungen verursachten nicht-verfügbarkeit von Sitzplätzen verweigert worden ist. Einzelheiten dieser Richtlinien sind in den Geschäftsstellen der Luftfrachtführer erhältlich. Einige Fluggesellschaften jedoch bieten diesen Schutz nicht von einigen Ländern aus an. Dafür könnten andere Absicherungsmaßnahmen greifen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro nach welche Bedingungen für Ihren Flug gelten.



IDENTIFIZIERUNG DER FLUGÄSTE
Sie können aufgefordert werden, sich auszuweisen, bevor Ihnen erlaubt wird, in unser Flugzeug oder das eines anderen Luftfrachtführers einzusteigen.

WICHTIG - ÄNDERUNG DER REISEROUTE
Wir verlangen nicht, dass unsere Fluggäste ihre Weiterreise oder die Rückreise auf unseren Flugdiensten rückbestätigen, es sei denn, dass wir ihnen anderweitige Mitteilungen machen. Sie sollten jedoch bitte Ihr Reisebüro oder Ihr Reservierungsbüro / Flugscheinaussteller kontaktieren, wenn Sie nicht in der Lage sind, wie gebucht zu reisen. Falls Sie dies nicht tun, werden die weiteren Buchungen Ihres Reiseplanes storniert.

WICHTIGE MITTEILUNG IN BEZUG AUF NICHT-AUTORISIERTE FLUGSCHEINES
SINGAPORE AIRLINES LIMITED erkennt keinen Flugschein für den Zweck der Beförderung an, der entweder von einer anderen Quelle als Singapore Airlines Limited oder deren autorisierten Reisebüros gekauft oder wiederverkauft wurden. Fluggäste sollten ihre Flugscheine sorgfältig Überprüfen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen und Mitteilungen.

FLUGSCHEINCOUPON-REIHENFOLGE
Wo es nicht durch lokale Gesetzte verboten ist, sind Flugscheincoupons nur gültig, wenn Sie der Reihe nach benutzt werden. Wir behalten uns vor, die Beförderung nach eigenem Ermessen zu verweigern oder dem Flugpreis neu zu berechnen, wenn Ihre Fluscheincoupons nicht in der korrekten Reihenfolge benutzt werden.

ERSTATTUNGEN
Wir behalten uns vor, Erstattungen nur an die in dem Flugschein genannte Person vorzunehmen oder die Person, die ursprünglich für den Flugschein bezahlt hat und die Erstattung zu verweigern, falls der Antrag auf eine derartige Erstattung später als 30 Tage nach dem Ablaufdatum des Flugscheines gestellt wird.

WICHTIG - KENNZEICHNEN SIE IHR GEPÄCK
Zum Zwecke der leichteren Identifizierung, versehen Sie bitte all Ihr Gepäck innen und aussen mit Anhängern / Aufklebern mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse. Namensanhänger sind bei SIA und an allen Check-In-Schaltern erhältlich.

RECHT, DIE BEFÖRDERUNG ZU VERWEIGERN
Wir, oder ein anderer Luftfrachtführer, mit dem Sie für die Reise gebucht sind, können uns weigern, Sie und/oder Ihr Gepäck zu befördern oder Sie und/oder Ihr Gepäck aus dem Flug zu entfernen, wenn entschieden wird, dass dies aus Sicherheitsgründen oder für den Komfort und die Annehmlichkeit von Fluggästen notwendig oder angemessen ist. Ihnen, oder anderen Fluggäste wird auch die Beförderung verweigert werden oder Sie werden von dem Flug entfernt, wenn Ihr oder deren Verhalten derart ist, dass es die Sicherheit, die gute Ordnung oder Disziplin an Bord des Flugzeuges gefährdet oder Unbehagen, Unbequemlichkeiten oder Störungen für andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder verursacht.

MITTEILUNG ÜBER VON DER REGIERUNG ERHOBENE STEUERN UND GEBÜHREN
Der Preis dieses Flugscheines kann Steuern und Gebühren beinhalten, die der Luftfrachtbeförderung von Regierungsbehörden auferlegt werden. Diese Steuern und Gebühren, die einen wesentlichen Teil der Kosten von Flugreisen ausmachen können, sind entweder im Flugpreis enthalten oder auf dem Flugschein separate in dem/den Feld(ern) „STEUERN“ ausgewiesen. Sie könnten zusätzliche Steuern und Gebühren zahlen müssen, die nicht schon vorher von Ihnen eingenommen worden sind.

PASSAGIER-DATEN
Wir haben eine Datenschutzerklärung für unsere Kunden- und Passagierdaten (bitte schauen Sie unter www.singaporeair.com nach), jedoch beachten Sie bitte,  dass wir in bestimmten Fällen aufgrund von Regierungsanweisungen Passagier-Daten an Regierungsbehörden weitergeben müssen.

Zusammenfassung der Haftung von SIA gegenüber SIA-Kunden, die in die EU/aus der EU verreisen
Haftung des Luftfahrtunternehmens für Fluggäste und Reisegepäck.
Dieser Hinweis fasst die Haftungsbedingungen zusammen, die für Singapore Airlines Limited („SIA“) im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften vorgeschrieben sind.

1. Das Übereinkommen von Montreal oder das Warschauer Abkommen kann für Ihre Reise gelten und diese Übereinkommen bestimmen und begrenzen möglicherweise die Haftung von SIA bei Tod oder Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck und Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck.

2. Soweit das Übereinkommen von Montreal gilt, finden die folgenden Haftungsbeschränkungen Anwendung:

2.1 Es gibt keine finanzielle Begrenzung bei Tod oder Körperverletzung und SIA leistet eine Vorschusszahlung, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse der schadensersatzberechtigten Person zu decken;

2.2 Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, 1.000 Sonderziehungsrechte (etwa 1.230 EUR) und wenn der Wert Ihres Reisegepäcks diese Grenze überschreit, sollten Sie dies SIA bei der Abfertigung melden oder sicherstellen, dass es vor Reiseantritt voll versichert wird; und

2.3 Bei Verspätung Ihrer Beförderung, 4.150 Sonderziehungsrechte (etwa 5.100 EUR).

3. Wenn das Warschauer Abkommen gilt, lauten die Haftungsbeschränkungen wie folgt:

3.1 16.600 Sonderziehungsrechte (etwa 20.000 EUR) bei Tod oder Körperverletzung, falls das Haager Protokoll des Abkommens gilt oder 8.300 Sonderziehungsrechte (etwa 10.000 EUR) falls nur das Warschauer Abkommen gilt. SIA hat freiwillig auf diese Beschränkungen verzichtet.

3.2 17 Sonderziehungsrechte (etwa 20 EUR) pro Kilo bei Verlust oder Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung von aufgegebenem Reisegepäck und 332 Sonderziehungsrechte (etwa 400 EUR) bei nicht aufgegebenem Reisegepäck und wenn der Wert Ihres Reisegepäcks über diese Grenze hinaus geht, sollten Sie SIA dies bei der Abfertigung melden oder sicherstellen, dass es vor Reiseantritt voll versichert ist; und

3.3 SIA kann auch bei Schäden aufgrund von Verspätung haften.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Büros von SIA in Bezug auf die geltenden Abkommen und/oder Haftungsbeschränkungen für Ihre Reise und wenn  Sie Ihre Reise mit unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen unternehmen, sollten Sie jedes Luftfahrtunternehmen in Bezug auf Informationen zu den Haftungsbeschränkungen, die für sie gelten, kontaktieren.

Unabhängig vom Abkommen, das für Ihre Reise gilt, haben Sie Anspruch auf eine höhere Haftungsgrenze bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, wenn Sie bei der Abfertigung eine besondere Erklärung in Bezug auf den Wert Ihres Gepäcks abgeben und einen Zuschlag entrichten oder eine zusätzliche Versicherung abschließen.

Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen identisch ist, kann der Fluggast eine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das vertragsschließende Luftfahrtunternehmen.

Klagefristen: Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, am das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

Disclaimer/Haftungsausschluss: Dieser Hinweis erfolgt in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (EG) Nummer 889/2002. Er kann nicht als Grundlage eines Schadensersatzanspruchs oder zur Auslegung der Bestimmungen der Verordnung oder des Übereinkommens von Montreal herangezogen werden und ist nicht Bestandteil des Vertrags zwischen SIA und Ihnen. SIA übernimmt keine Haftung  für die Richtigkeit der Inhalte dieses Hinweises.



AUSSCHLUSSKLAUSEL
Sollte irgendeine Bestimmung der vorliegenden Beförderungsrichtlinien oder Richtlinien der Transportgesellschaft als ungültig, unrechtmäßig oder  undurchführbar angesehen werden, bleiben die verbleibenden Bestimmungen der vorliegenden Beförderungsrichtlinien oder Richtlinien der Transportgesellschaft davon unberührt und in Kraft und die jeweilige ungültige, unrechtmäßige oder undurchführbare Bestimmung ist nicht als Teil der vorliegenden Beförderungsrichtlinien oder Richtlinien der Transportgesellschaft anzusehen.

EU Bestimmung zur Information der Passagiere zur Identifikation der durchührenden Fluggesellschaft
Die Bestimmung (EC) Nr. 2111/2005 beinhaltet eine Liste der Fluggesellschaften, die innerhalb der Europäischen Union ein Flugverbot ausgesprochen bekommen haben. Singapore Airlines ist aufgrund dieser Bestimmung verpflichtet, die Liste für Ihre Passagiere zur Verfügung zu stellen. Die Liste der vom Flugverbot betroffenen Fluggesellschaften wird von der Europäischen Union auf deren Webseite geführt und aktualisiert. .