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Passagierrechte und Richtlinien

Europa

Diese Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (die "Verordnung") über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Passagiere im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. 

Anwendbarkeit

Die folgenden Rechte gelten für Passagiere, die mit einem von Singapore Airlines durchgeführten Flug von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat reisen. 

Diese Rechte gelten nicht für Passagiere, die:

  • keine bestätigte Reservierung haben; oder 
  • die kostenlos (mit Ausnahme von Vielfliegerflugscheinen) oder zu einem ermäßigten Tarif reisen, der nicht direkt oder indirekt für die Öffentlichkeit zugänglich ist, oder
  • nicht innerhalb der von uns auf unserer Website angegebenen Frist eingecheckt haben oder, falls keine Frist für das Einchecken angegeben wurde, nicht weniger als 45 Minuten vor der geplanten Abflugzeit.

Verweigerte Mitnahme

Wenn wir Sie aufgrund unzureichender Kapazität unseres Flugzeugs nicht befördern können, fordern wir zunächst Freiwillige auf, ihren Sitzplatz gegen eine Entschädigung oder eine mit unserem Personal vereinbarte Leistung aufzugeben. Darüber hinaus erhalten Sie, wenn Sie sich freiwillig melden, entweder eine Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Flugtickets oder einen alternativen Flug unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu Ihrem endgültigen Zielort zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder eine Beförderung mit einem späteren Singapore Airlines-Flug nach Ihrem Wunsch, je nach Verfügbarkeit.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihnen die Beförderung unfreiwillig verweigert wird, können Sie Anspruch auf eine Entschädigung in folgender Höhe haben:

  • EUR 250 für Flüge von 1500 km oder weniger;
  • EUR 400 für innereuropäische Flüge über 1500 km oder alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder
  • EUR 600 für Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km.

Darüber hinaus können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:
1. Erstattung des nicht in Anspruch genommenen Teils des Flugscheins und des bereits zurückgelegten Teils der Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihre ursprüngliche Reiseplanung keinen Zweck mehr erfüllt, gegebenenfalls zusammen mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
2. einen alternativen Flug unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
3. je nach Verfügbarkeit einen alternativen Flug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.  

Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns auch Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails. Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, während Sie auf Ihren Alternativflug warten, bieten wir Ihnen eine Hotelunterkunft und den Transport zum und vom Hotel an. Wenn Sie sich jedoch für Option 3 entscheiden, müssen Sie die Kosten für die Hotelunterbringung, die Mahlzeiten und andere Kosten selbst tragen.

Die oben genannten Rechte gelten nicht, wenn wir Ihnen die Beförderung aus triftigen Gründen verweigern, z. B. aus Gründen der Gesundheit oder Sicherheit oder weil Sie nicht über ausreichende Reisedokumente verfügen.

Verspätung

Verspätet sich der Abflug Ihres Fluges um mehr als 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km, um 3 Stunden bei innereuropäischen Flügen über 1500 km oder bei allen anderen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km oder um 4 Stunden bei Flügen über 3500 km, erhalten Sie von uns Mahlzeiten und Erfrischungen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen, sowie zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails.

Verspätet sich der Abflug Ihres Fluges um mehr als 5 Stunden, können Sie Ihre Buchung stornieren und erhalten eine Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins und des/der bereits zurückgelegten Teils/Teile Ihrer Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan keinen Zweck mehr erfüllt, gegebenenfalls zusammen mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 

Wenn sich Ihr Flug bis zum nächsten Tag verspätet, bieten wir Ihnen eine Hotelunterkunft und den Transport zum und vom Hotel an. 

Wenn sich Ihr Flug bei der Ankunft um 3 Stunden oder mehr verspätet, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in folgender Höhe:

  • EUR 250 für Flüge mit einer Entfernung von bis zu 1500 km;
  • EUR 400 für innereuropäische Flüge von mehr als 1500 km oder alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder 
  • EUR 600 für Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km.

Bei einer Verspätung bei der Ankunft von mehr als 3 Stunden, aber weniger als 4 Stunden, wird die Entschädigung um 50 % gekürzt. Eine Entschädigung wird nicht gezahlt, wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Verordnung zurückzuführen ist, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Flugannullierung

Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
1. Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Flugscheins und des bereits zurückgelegten Teils Ihrer Reise, wenn der Flug im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Reiseplanung keinen Zweck mehr erfüllt, gegebenenfalls zusammen mit einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
2. einen alternativen Flug unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu Ihrem endgültigen Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
3. je nach Verfügbarkeit einen alternativen Flug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.  

Sofern nicht anders angegeben, erhalten Sie von uns auch Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails. Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, während Sie auf Ihren Alternativflug warten, bieten wir Ihnen eine Hotelunterkunft und den Transport zum und vom Hotel an. Wenn Sie sich für die oben genannte Option 3 entscheiden, müssen Sie die Kosten für die Hotelunterbringung, die Mahlzeiten und andere Kosten selbst tragen.

Sie können auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in folgender Höhe haben:

  • EUR 250 für Flüge bis 1500 km;
  • EUR 400 für innereuropäische Flüge von mehr als 1500 km oder alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km; oder 
  • EUR 600 für Flüge mit einer Entfernung von mehr als 3500 km

Wir können die oben genannte Entschädigung auch um 50 % reduzieren, wenn wir Ihnen einen alternativen Flug anbieten können, so dass die Ankunftszeit Ihres neuen Fluges die planmäßige Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges nicht überschreitet:
a) um 2 Stunden bei Flügen von 1500 km oder weniger;
b) um 3 Stunden bei innereuropäischen Flügen von mehr als 1500 km oder allen anderen Flügen von 1500 bis 3500 km; oder
c) um 4 Stunden für alle anderen Flüge.

Es wird keine Entschädigung gezahlt, wenn: 

a. Sie 14 Tage oder mehr vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden; oder
b. Sie zwischen 7 und 13 Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden und Ihnen ein Alternativflug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht hätte, höchstens zwei Stunden vor der ursprünglichen planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und weniger als vier Stunden nach der ursprünglichen planmäßigen Ankunftszeit an Ihrem Endziel anzukommen; oder
c. Sie weniger als sieben Tage vor der geplanten Abflugzeit über die Annullierung informiert wurden und Ihnen ein Alternativflug angeboten wurde, der es Ihnen ermöglicht hätte, höchstens eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel weniger als zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit zu erreichen, oder
d. die Annullierung durch "außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Verordnung verursacht wurde, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Bedürfnissen und unbegleitete Kinder

In Zeiten von Betriebsunterbrechungen werden diese Fluggäste vorrangig behandelt. Wenn Sie in diese Kategorie fallen, melden Sie sich bitte bei einem Mitarbeiter von Singapore Airlines oder unseren Vertretern, und es wird alles unternommen, um Ihnen vorrangige Unterstützung zu bieten. 

National Designated Enforcement Body

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Stelle benannt, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig ist. Einzelheiten über die zuständige Stelle finden Sie hier

Kontaktieren Sie uns

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten. Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich bei Flugunregelmäßigkeiten an das örtliche Büro von Singapore Airlines in Ihrem Wohnsitzland wenden. Einzelheiten finden Sie auf unserer Website unter folgender Adresse: www.singaporeair.com/de_DE/contact-us/