Diese Aufklärung erfolgt gemäß Art. 14 der EU-Verordnung 261/2004, in der allgemeine Regeln zur Entschädigung von Passagieren und den ihnen zu leistenden Beistand aufgestellt sind, falls ihnen die Beförderung verweigert wird, oder es zur Annullierung oder zu langen Verzögerungen des Flugs kommen sollte.
Die folgenden Rechte gelten für Passagiere, die von einem Flughafen eines EU-Mitgliedsstaates abreisen. Diese Rechte gelten nicht für Passagiere, die über keine bestätigte Reservierung verfügen oder kostenlos fliegen (außer Inhabern von Oftflieger-Tickets), oder zu einem reduzierten Flugpreis, der der Öffentlichkeit weder direkt noch indirekt zur Verfügung steht, oder die es versäumt haben, rechtzeitig bis zu dem in ihrer Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt einzuchecken. Sofern kein fester Zeitpunkt angegeben ist, müssen Sie sich mindestens 45 Minuten vor Ihrem planmäßigen Abflug am Schalter gemeldet haben.
Verweigerung
Falls wir Sie aufgrund unzureichender Kapazitäten nicht in unserem Flugzeug befördern können, werden wir zunächst Freiwillige ermitteln, die bereit sind, gegen eine Entschädigung oder andere, mit unseren Mitarbeitern vereinbarte Vorteile auf ihren Platz zu verzichten. Außerdem erhalten Sie bei freiwilligem Verzicht entweder eine Rückerstattung des ungenutzten Anteils an Ihrem Flugticket, oder, zum frühest möglichen Zeitpunkt, einen alternativen Flug zu Ihrem Reiseziel zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen, oder, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, einen späteren Flug mit Singapore Airlines, der Ihnen zusagt.
• €250 für Flüge im Rahmen von 1.500 km oder weniger;
• €400 für innergemeinschaftliche Flüge, die 1.500 km übersteigen, oder alle anderen Flüge im Rahmen von 1.500 bis 3.500 km; oder
• €600 für Flüge von mehr als 3.500 km.
Außerdem können Sie unter folgenden Optionen wählen:
1. Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Tickets und der bereits zurückgelegten Strecke Ihrer Reise, sofern der Flug in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne seinen Zweck verfehlt, sowie ggf. einen frühest möglichen Rückflug zu Ihrer ersten Abreisestation.
2. Eine frühest mögliche Alternative zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem Reiseziel; oder
3. einen späteren Alternativflug, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, zu vergleichbaren Transport-bedingungen.
Wenn nicht anders angegeben, werden wir Ihnen auch Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen, sowie die Gelegenheit für zwei Telefonate oder Telex-/ Faxnachrichten oder den Versand von E-Mails geben. Sollte eine Übernachtung erforderlich werden, um den Alternativflug in Anspruch zu nehmen, bieten wir Ihnen eine Unterkunft sowie den Transport zum und vom Hotel an. Wenn Sie sich für Option 3 entscheiden, sind Sie jedoch für die Unterkunft, Mahlzeiten und andere Kosten verantwortlich.
Die oben aufgeführten Rechte gelten nicht, wenn wir vertretbare Gründe haben, Ihnen die Beförderung zu verweigern; darunter fallen z.B. Gesundheit und Sicherheit oder weil Sie nicht mit ausreichenden Reisedokumenten ausgestattet sind.
Verzögerung
Falls sich Ihr Abflug bei einem Flug von 1.500 km oder weniger um mehr als 2 Stunden, oder bei innergemein-schaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km, oder bei allen anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 km um 3 Stunden, oder bei Flügen von mehr als 3.500 km um 4 Stunden verzögert, versorgen wir Sie mit Mahlzeiten und Erfrischungen, die im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen und bieten Ihnen Gelegenheit für 2 Telefonate, Telex-/ Faxnachrichten oder den Versand von E-Mails.
Falls sich Ihr Abflug um mehr als 5 Stunden verzögert, können Sie Ihre Buchung stornieren und eine Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Tickets und der bereits zurückgelegten Strecke Ihrer Reise erhalten, sofern der Flug in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne seinen Zweck verfehlt, sowie ggf. einen frühest möglichen Rückflug zu Ihrer ersten Abreisestation.
Wenn Ihr Abflug auf den nächsten Tag verschoben werden muss, bieten wir Ihnen eine Unterkunft sowie den Transport zum und vom Hotel an.
• €250 für Flüge im Rahmen von 1.500 km oder weniger;
• €400 für innergemeinschaftliche, die 1.500 km übersteigen, oder alle anderen Flüge im Rahmen von 1.500 bis 3.500 km; oder
• €600 für Flüge von mehr als 3.500 km.
Sofern sich die Ankunft Ihres Fluges um mehr als 3, aber weniger als 4 Stunden verzögert, wird Ihre Entschädigung auf € 300 reduziert.
Eine Entschädigung entfällt insgesamt, wenn die Verzögerung durch "außergewöhnliche Umstände", wie in der Verordnung festgelegt, hervorgerufen wurde und nicht hätte verhindert werden können, auch wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären..
Annullierung von Flügen
Sollte Ihr Flug annulliert werden, können Sie zwischen den folgenden Optionen wählen:
1. Erstattung des nicht genutzten Teils Ihres Tickets und der bereits zurückgelegten Strecke Ihrer Reise, sofern der Flug in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne seinen Zweck verfehlt, sowie ggf. einen frühest möglichen Rückflug zu Ihrer ersten Abreisestation.
2. Eine frühest mögliche Alternative zu vergleichbaren Transportbedingungen zu Ihrem Reiseziel; oder
3. einen späteren Alternativflug, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, zu vergleichbaren Transport-bedingungen.
Wenn nicht anders angegeben, werden wir Ihnen auch Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit zur Verfügung stellen, sowie Gelegenheit für zwei Telefonate oder Telex-/Faxnachrichten oder den Versand von E-Mails geben. Sollte eine Übernachtung erforderlich werden, um den Alternativflug in Anspruch zu nehmen, bieten wir Ihnen eine Unterkunft sowie den Transport zum und vom Hotel an. Wenn Sie sich für Option 3 entscheiden, sind Sie für die Unterkunft, Mahlzeiten und andere Kosten verantwortlich.
• €250 für Flüge im Rahmen von 1.500 km oder weniger;
• €400 für innergemeinschaftliche Flüge, die 1.500 km übersteigen, oder alle anderen Flüge im Rahmen von 1.500 bis 3.500 km; oder
• €600 für Flüge von mehr als 3.500 km.
a) 2 Stunden im Hinblick auf Flüge von 1.500 km oder weniger;
b) 3 Stunden im Hinblick auf innergemeinschaftliche Flüge, die 1.500 km übersteigen, oder alle anderen Flüge im Rahmen von 1.500 bis 3.500 km;
oder
c) 4 Stunden für alle anderen Flüge.
Die Entschädigung entfällt, wenn:
a. Sie 14 Tage oder mehr vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert wurden; oder
b. Sie 7 bis 13 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine Alternative angeboten wurde, die Ihnen einen Abflug gestattet, der nicht mehr als zwei Stunden vor dem ursprünglichen Zeitpunkt stattfindet, und die Landung an Ihrem Reiseziel weniger als 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft erfolgt; oder
Sie weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung informiert wurden und Ihnen eine Alternative angeboten wurde, die Ihnen einen Abflug gestattet, der nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglichen Zeitpunkt stattfindet, und die Landung an Ihrem Reiseziel weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft erfolgt; oder wenn die Annullierung durch "außergewöhnliche Umstände", wie in der Verordnung festgelegt, hervorgerufen wurde und nicht hätte verhindert werden können, auch wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären.
Herunterstufung
• 30% des Preises für Flüge von 1.500 km oder weniger;
• 50% des Preises für innergemeinschaftliche Flüge, die 1.500 km übersteigen, oder alle anderen Flüge im Rahmen von 1.500 bis 3.500 km; oder
• 75% des Preises für Flüge von mehr als 3.500 km.
Eine solche Rückerstattung gilt nur im Hinblick auf den Bereich, in dem Sie heruntergestuft wurden.
Personen mit eingeschränkter Mobilität oder besonderen Erfordernissen und unbegleitete Kinder
Während der Dauer einer betrieblichen Unterbrechung wird solchen Passagieren Priorität eingeräumt. Sollten Sie in diese Kategorie einzuordnen sein, geben Sie sich bitte einem Mitarbeiter oder Vertreter der Singapore Airlines zu erkennen, damit alles daran gesetzt werden kann, Ihnen bevorzugte Unterstützung zu gewähren.
Nationale Durchsetzungsstellen
Wenn es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelte, haben Sie für Flüge im Falle von Streitigkeiten das Recht, sich an die Verkehrsträger übergreifende neutrale Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ( SÖP) zu wenden.
Webseite unter:
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html
Dies ist möglich bei Anliegen im Zusammenhang mit einer:
• Nichtbeförderung, der verspäteten Beförderung oder der Annullierung von Flügen;
• der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes oder der verspäteten Beförderung von Reisegepäck, oder
• Pflichtverletzungen bei der Beförderungen von behinderten und mobilitätseingeschränkten Fluggästen;
• Pflichtverletzung bei der Schließung von Beförderungsverträgen wenn,
wenn,
• Sie sich bereits an Singapore Airlines mit Ihrem Anliegen gewandt haben und Sie innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten oder;
• Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens oder mit der Erfüllung Ihrer Ansprüche durch Singapore Airlines nicht einverstanden sind.
• Ihr Anliegen nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist oder anhängig war oder vergleichsweise beigelegt wurde;
• es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt.
Die Europäische Komission stellt ebenfalls eine Platform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Kontakt:
Sofern Sie in Deutschland ansässig sind, können Sie uns im Hinblick auf
Flugunterbrechungen kontaktieren:
Singapore Airlines Limited
Customer Relations
Hahnstraße 31-35
60528 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: www.singaporeair.com/showFeedbackForm.form
Bewohner anderer Länder sollten sich mit Singapore Airlines vor Ort in ihrem jeweiligen Land in Verbindung setzen. Einzelheiten finden Sie auf unserer Webseite unter: www.singaporeair.com/de_DE/contact-us/