Bedingungen und Konditionen für die Covid-19-Regelung für Umbuchungen und Stornierungen von Singapore Airlines
1. Berechtigung
i. Mit Ausnahme der Tickets in Absatz 1(iii), gilt diese Covid-19-Regelung für Umbuchungen und Stornierungen ("Regelung") gilt für alle Tickets von Singapore Airlines Limited ("SIA") (13-stellige Ticketnummer beginnend mit 618), die alle folgenden Kriterien erfüllen: -
a. erfüllen alle folgende Kriterien: -
(1) Ausgestellt am oder vor dem 15. März 2020;
(2) Mit ursprünglich ungenutzten(m) Flugsektor(en), die am oder zwischen dem 24. Januar 2020 und dem 31. März 2021 beginnen; und
(3) Gebucht für Reisen auf Flügen von SIA, SilkAir oder unseren Codeshare-Partnerfluggesellschaften; oder
(bezeichnet als "berechtigtes Ticket").
a. Tickets, deren Gültigkeitsdauer (1 Jahr ab dem Datum des Reisebeginns oder, falls kein Teil des Tickets genutzt wurde, ab dem Datum der Ausstellung des Tickets) abgelaufen ist; und
b. Tickets, bei denen ein Fluggast mit einem oder mehreren Flügen des Flugscheins gereist ist, aber nicht die gesamte Flugstrecke des Tickets zurückgelegt hat ("teilweise unbenutztes Ticket”), solange das Ticket die in Absatz 1(i) oben genannten Bedingungen erfüllt.
2. Wahlmöglichkeit zwischen Fluggutscheinen oder Rückerstattungen
i. Mit Ausnahme der Tickets in Absatz 2(v) kann der auf einem berechtigten Ticket genannte Fluggast, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Regelung, eine der folgenden Optionen wählen:
a. Stornierung der ursprünglichen Flugroute auf dem Ticket und Beibehaltung des ungenutzten Wertes des Tickets als Fluggutschein.
b. Erhalt einer Rückerstattung für den ungenutzten Wert des Tickets.
a. Bei vollständig ungenutzten Tickets: der Gesamtpreis und die für das Ticket gezahlten Steuern.
b. Bei teilweise nicht genutzten Flugscheinen: der Gesamtpreis und die für den Flugschein gezahlten Steuern abzüglich des Preises für den/die genutzten Flugabschnitt(e). Um Zweifel auszuschließen, behält sich die SIA das Recht vor, den ungenutzten Wert eines teilweise ungenutzten Flugscheins nach eigenem Ermessen zu berechnen.
a. Der auf einem eingelösten Prämienticket unseres KrisFlyer-Programms genannte Fluggast: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung aller verwendeten KrisFlyer-Meilen zuzüglich aller gezahlten Steuern.
b. Der Fluggast, der auf einem im Rahmen des KrisFlyer-Programms mit "Mix Miles with Cash" gekauften Ticket namentlich genannt wird: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung der für das Ticket verwendeten KrisFlyer-Meilen, zuzüglich des in bar bezahlten Restbetrags (einschließlich Steuern).
c. Der namentlich genannte Fluggast auf einem Ticket, das im Rahmen des HighFlyer-Programms mit "Mix Points with Cash" gekauft wurde: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung der für das Ticket verwendete HighFlyer-Punkte, zuzüglich der in bar bezahlten Restsumme (einschließlich Steuern).
3. Vergabe von zusätzlichen Fluggutscheinen für Umbuchungen mit Fluggutscheinen
i. Der Fluggast erhält zusätzliche Fluggutscheine für die 1. umgebuchte Flugstrecke unter Verwendung der Fluggutscheine, es sei denn:
a. der Tarif, im berechtigten Tarif, ein Kinder- oder Kleinkindtarif war; oder
b. das berechtigte Ticket ein teilweise unbenutztes Ticket ist.
Um Zweifel auszuschließen: Es wird für eine 2. umgebuchte Flugstrecke keine zusätzlichen Fluggutscheine gewährt.
b. zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugstrecke.
a. Economy Class: SGD 75
b. Premium Economy Class: SGD 100
c. Business Class: SGD 200
d. First / Suites: SGD 500
a. SIA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an der Tabelle vorzunehmen, aus welchem Grund auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Wechselkurse.
b. Es werden keine zusätzlichen Fluggutscheine in Fremdwährung gewährt, wenn die Tabelle nach der Gewährung der zusätzlichen Fluggutscheine zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugstrecke geändert wird
vi. Wenn das berechtigte Ticket gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) verschiedene Kabinenklassen beinhaltet werden die zusätzlichen Fluggutscheine auf Basis der höheren Kabinenklasse berechnet.
vii. Das berechtigte Ticket gemäß Absatz 1(i)(c) wird wie folgt gewährt:
a. die gleiche Menge an zusätzlichen Fluggutscheinen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung der ursprünglichen Flugroute unter Verwendung von Fluggutscheinen gewährt wurden, auch wenn die Kabinenklassen zwischen den Tickets unterschiedlich sein können; oder
b. Zusätzliche Fluggutscheine auf der Grundlage der Kabinenklasse des berechtigten Tickets, wenn zum Zeitpunkt der Umbuchung der Flugroute unter Verwendung von Fluggutscheinen keine zusätzlichen Fluggutscheine gewährt wurden.
viii. Abgesehen von den in Absatz 3(vii) genannten zusätzlichen Fluggutscheinen hat das nach Absatz 1(i)(c) berechtigte Ticket zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugroute keinen Anspruch auf weitere zusätzliche Fluggutscheine.
4. Umbuchung einer neuen Flugstrecke unter Verwendung von Fluggutscheinen
i. Der Fluggast kann die Fluggutscheine aus einem anspruchsberechtigten Flugschein nur für bis zu zwei neue Flugstrecken mit SIA für diesen Fluggast nutzen. Der letzte Flugabschnitt jeder Flugstrecke muss am oder vor dem 30. Juni 2022 liegen.
vi. Um Zweifel auszuschließen: Es ist dem Fluggast nicht gestattet, Fluggutscheine und/oder zusätzliche Fluggutscheine in irgendeiner Weise zu übertragen und/oder zu kombinieren.
iii. Sobald der ungenutzte Wert des erstattungsfähigen Tickets zurückerstattet wurde, kann der Fluggast nicht mehr wählen, ob er den ungenutzten Wert der erstattungsfähigen Tickets in Fluggutscheinen einbehalten oder zusätzliche Fluggutscheine erhalten möchte.
6. Änderungen: Diese Bedingungen können nach dem alleinigen und absoluten Ermessen von SIA ohne Vorankündigung geändert werden, sofern dies nicht durch geltende Gesetze und Vorschriften untersagt ist. Es gelten die Bestimmungen und Bedingungen der Regelung zum Zeitpunkt der Umbuchung oder Rückerstattung durch den Fluggast. SIA behält sich das Recht vor, die Bestimmungen und Bedingungen der Regelung auszulegen, anzuwenden und zu kommunizieren. Alle von SIA getroffenen Entscheidungen sind in jedem Fall endgültig und abschließend.
7. Beschränkung der Haftung: Soweit gesetzlich zulässig, haftet die SIA nicht für Verletzungen, Verluste, Ansprüche, Schäden, einschließlich solcher, die auf Fahrlässigkeit beruhen, unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche, zufällige, besondere, exemplarische, strafbare oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne oder anderer besonderer Schäden) handelt, die sich aus dieser Regelung ergeben oder in irgendeiner Weise mit ihr verbunden sind, einschließlich der Verwendung der Fluggutscheine durch den Fluggast. Die Gesamthaftung (falls zutreffend) der SIA für alle Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, übersteigt nicht den Wert der auf den Namen des Fluggastes behaltenen Fluggutscheine.
8. Allgemeine Beförderungsbedingungen: Für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht auf dem Luftweg oder für jegliche Werbung, die die SIA von Zeit zu Zeit durchführt, gelten andere und gesonderte Bedingungen. Reist der Fluggast mit einem von der SIA durchgeführten Flug, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der SIA für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht im Luftverkehr, sofern in dieser Regelung nichts anderes festgelegt ist. Die Haftung der SIA und ihrer Code-Share-Partner für Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Gepäcks ist durch das Montrealer Abkommen und das Warschauer Abkommen und/oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften beschränkt.
9. Anwendbares Recht: In dem Umfang, in dem eine hierin enthaltene oder in Bezug genommene Bestimmung im Widerspruch zu geltenden Gesetzen, staatlichen Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen steht, auf die nicht durch Vereinbarung der Parteien verzichtet werden kann, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die Ungültigkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.