Singapore Airlines

Bedingungen und Konditionen für die Covid-19-Regelung für Umbuchungen und Stornierungen von Singapore Airlines

Gültig ab 9. April 2020. Letzte Aktualisierung 2. September 2021

1. Berechtigung

i. Mit Ausnahme der Tickets in Absatz 1(iii), gilt diese Covid-19-Regelung für Umbuchungen und Stornierungen ("Regelung") gilt für alle Tickets von Singapore Airlines Limited ("SIA") (13-stellige Ticketnummer beginnend mit 618), die alle folgenden Kriterien erfüllen: -

a. erfüllen alle folgende Kriterien: -

(1) Ausgestellt am oder vor dem 15. März 2020;
(2) Mit ursprünglich ungenutzten(m) Flugsektor(en), die am oder zwischen dem 24. Januar 2020 und dem 31. März 2021 beginnen; und
(3) Gebucht für Reisen auf Flügen von SIA, SilkAir oder unseren Codeshare-Partnerfluggesellschaften; oder 

b. mindestens einen Flug umfasst, der vor dem 1. April hätte durchgeführt werden sollen und aufgrund der Auswirkungen von Covid-19 annulliert wurde ("Annullierter Flug"); oder
c. sind ausgestellt unter Verwendung von Fluggutscheinen gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Richtlinie und enthalten einen oder mehrere stornierte Flüge; oder
d. alle anderen Kriterien erfüllt, die SIA nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit festlegen kann.
(bezeichnet als "berechtigtes Ticket").
ii. Diese Regelung gilt auch für:

a. Tickets, deren Gültigkeitsdauer (1 Jahr ab dem Datum des Reisebeginns oder, falls kein Teil des Tickets genutzt wurde, ab dem Datum der Ausstellung des Tickets) abgelaufen ist; und
b. Tickets, bei denen ein Fluggast mit einem oder mehreren Flügen des Flugscheins gereist ist, aber nicht die gesamte Flugstrecke des Tickets zurückgelegt hat ("teilweise unbenutztes Ticket”), solange das Ticket die in Absatz 1(i) oben genannten Bedingungen erfüllt.

iii. Diese Regelung gilt nicht für die folgenden Kategorien von Tickets:
a. Tickets, die zu einem ermäßigten Tarif ausgestellt wurden, für den die Öffentlichkeit weder direkt noch indirekt Zugang hat:
(1) von SIA und/oder SilkAir beauftragte Reisebüros zur Nutzung durch eigene Mitarbeiter (auch bekannt als "agency discount tickets");
(2) Industriepartner von SIA und/oder SilkAir (auch bekannt als "industry discount tickets");
(3) Mitarbeiter der SIA-Unternehmensgruppe (auch bekannt als "staff travel tickets"); und
b. Tickets, die kostenlos für einen Passagier ausgestellt wurden.
iv. Um Zweifel auszuschließen, die berechtigten Tickets gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) umfassen ganz oder teilweise mit KrisFlyer-Meilen oder HighFlyer-Punkten bezahlte Ticekts.

2. Wahlmöglichkeit zwischen Fluggutscheinen oder Rückerstattungen

i. Mit Ausnahme der Tickets in Absatz 2(v) kann der auf einem berechtigten Ticket genannte Fluggast, vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Regelung, eine der folgenden Optionen wählen:

a. Stornierung der ursprünglichen Flugroute auf dem Ticket und Beibehaltung des ungenutzten Wertes des Tickets als Fluggutschein.
b. Erhalt einer Rückerstattung für den ungenutzten Wert des Tickets.

ii. Der ungenutzte Wert eines berechtigten Tickets ist wie folgt definiert:

a. Bei vollständig ungenutzten Tickets: der Gesamtpreis und die für das Ticket gezahlten Steuern.
b. Bei teilweise nicht genutzten Flugscheinen: der Gesamtpreis und die für den Flugschein gezahlten Steuern abzüglich des Preises für den/die genutzten Flugabschnitt(e). Um Zweifel auszuschließen, behält sich die SIA das Recht vor, den ungenutzten Wert eines teilweise ungenutzten Flugscheins nach eigenem Ermessen zu berechnen.


iii. Die Gebühren, die für die Sitzplatzwahl im Voraus und/oder zusätzliches Freigepäck in einem erstattungsfähigen Ticket bezahlt wurden, werden nicht als Fluggutschein einbehalten, sondern dem Fluggast zurückerstattet.
 
iv. Befinden sich in einer Buchungsreferenz (auch bekannt als Passenger Name Record oder PNR) mehr als ein Fluggast, so hat jeder einzelne Fluggast in der Buchungsreferenz/PNR das Recht, eine der beiden in Absatz 2(i) genannten Optionen zu wählen. Um Zweifel auszuschließen: Fluggäste mit derselben Buchungsreferenz/PNR müssen nicht dieselbe Option in Absatz 2(i) wählen.
 
v. Sofern von SIA nicht anderweitig gestattet, ist es den auf den folgenden Tickets genannten Fluggästen nicht gestattet, den ungenutzten Wert des Tickets als Fluggutschein zu behalten:

a. Der auf einem eingelösten Prämienticket unseres KrisFlyer-Programms genannte Fluggast: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung aller verwendeten KrisFlyer-Meilen zuzüglich aller gezahlten Steuern.
b. Der Fluggast, der auf einem im Rahmen des KrisFlyer-Programms mit "Mix Miles with Cash" gekauften Ticket namentlich genannt wird: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung der für das Ticket verwendeten KrisFlyer-Meilen, zuzüglich des in bar bezahlten Restbetrags (einschließlich Steuern).
c. Der namentlich genannte Fluggast auf einem Ticket, das im Rahmen des HighFlyer-Programms mit "Mix Points with Cash" gekauft wurde: Dieser Fluggast hat Anspruch auf Rückerstattung der für das Ticket verwendete HighFlyer-Punkte, zuzüglich der in bar bezahlten Restsumme (einschließlich Steuern).

vi. Der auf einem anspruchsberechtigten Ticket genannte Fluggast ist nicht berechtigt, einen Teil des ungenutzten Wertes des Tickets als Fluggutschein zu behalten und eine Rückerstattung des Restbetrags des ungenutzten Wertes des Tickets zu erhalten.

3. Vergabe von zusätzlichen Fluggutscheinen für Umbuchungen mit Fluggutscheinen

i. Der Fluggast erhält zusätzliche Fluggutscheine für die 1. umgebuchte Flugstrecke unter Verwendung der Fluggutscheine, es sei denn:

a. der Tarif, im berechtigten Tarif, ein Kinder- oder Kleinkindtarif war; oder
b. das berechtigte Ticket ein teilweise unbenutztes Ticket ist.

Um Zweifel auszuschließen: Es wird für eine 2. umgebuchte Flugstrecke keine zusätzlichen Fluggutscheine gewährt.

ii. Es werden keine zusätzlichen Fluggutscheine gewährt, wenn der Fluggast sich für eine Rückerstattung des ungenutzten Wertes seines berechtigten Tickets entscheidet.
 
iii. Die zusätzlichen Fluggutscheine für berechtigte Tickets gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) werden vergeben:
a. basierend auf der Kabinenklasse des berechtigten Tickets gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d); und
b. zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugstrecke.
 
iv. Wenn der Preis der umgebuchten Flugstrecke auf Singapur-Dollar lautet, werden die zusätzlichen Fluggutscheine für berechtigte Tickets gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) unabhängig vom ursprünglichen Flugpreis des anspruchsberechtigten Tickets wie folgt berechnet:

a. Economy Class: SGD 75
b. Premium Economy Class: SGD 100
c. Business Class: SGD 200
d. First / Suites: SGD 500

v. Wenn der Flugpreis der umgebuchten Flugstrecke in einer anderen Währung ("Fremdwährung") als Singapur-Dollar angegeben ist, werden die zusätzlichen Fluggutscheine für berechtigte Tickets gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) in dieser Fremdwährung gewährt. Als Grundlage gelten die Beträge der Fremdwährung in der auf https://www.singaporeair.com/saar5/pdf/media-centre/BonusCreditsinLocalCurrency.pdf veröffentlichten Tabelle oder ein von SIA festgelegter Kurs für nicht in der Tabelle enthaltene Fremdwährungen. Um Zweifel auszuschließen:

a. SIA behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an der Tabelle vorzunehmen, aus welchem Grund auch immer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Wechselkurse.

b. Es werden keine zusätzlichen Fluggutscheine in Fremdwährung gewährt, wenn die Tabelle nach der Gewährung der zusätzlichen Fluggutscheine zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugstrecke geändert wird



vi. Wenn das berechtigte Ticket gemäß Absatz 1(i)(a), 1(i)(b) und 1(i)(d) verschiedene Kabinenklassen beinhaltet werden die zusätzlichen Fluggutscheine auf Basis der höheren Kabinenklasse berechnet.


vii. Das berechtigte Ticket gemäß Absatz 1(i)(c) wird wie folgt gewährt:

a. die gleiche Menge an zusätzlichen Fluggutscheinen, die zum Zeitpunkt der Umbuchung der ursprünglichen Flugroute unter Verwendung von Fluggutscheinen gewährt wurden, auch wenn die Kabinenklassen zwischen den Tickets unterschiedlich sein können; oder

b. Zusätzliche Fluggutscheine auf der Grundlage der Kabinenklasse des berechtigten Tickets, wenn zum Zeitpunkt der Umbuchung der Flugroute unter Verwendung von Fluggutscheinen keine zusätzlichen Fluggutscheine gewährt wurden.



viii. Abgesehen von den in Absatz 3(vii) genannten zusätzlichen Fluggutscheinen hat das nach Absatz 1(i)(c) berechtigte Ticket zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugroute keinen Anspruch auf weitere zusätzliche Fluggutscheine.

4. Umbuchung einer neuen Flugstrecke unter Verwendung von Fluggutscheinen

i. Der Fluggast kann die Fluggutscheine aus einem anspruchsberechtigten Flugschein nur für bis zu zwei neue Flugstrecken mit SIA für diesen Fluggast nutzen. Der letzte Flugabschnitt jeder Flugstrecke muss am oder vor dem 30. Juni 2022 liegen.

ii. Zum Zeitpunkt der Umbuchung der neuen Flugstrecke wird der zusätzliche Fluggutschein (falls zutreffend) zunächst auf die Gesamtkosten der neuen Flugstrecke angewandt.
 
iii. Reichen die Fluggutscheine aus, um die Kosten der neuen Flugstrecke (bzw. die Restkosten der neuen Flugstrecke, wenn der zusätzliche Fluggutschein anwendbar ist) zu decken, werden die gesamten Kosten der neuen Flugstrecke (bzw. die gesamten Restkosten der neuen Flugstrecke) von den Fluggutscheinen abgezogen. Alle verbleibenden Fluggutscheine ("Rest-Fluggutscheine”) können zum Ausgleich der Kosten für eine zweite Flugstrecke für diesen Passagier verwendet werden.
 
iv. Wenn die im Namen des Fluggastes erhaltenen Fluggutscheine (zusammen mit eventuellen zusätzlichen Fluggutscheinen) nicht ausreichen, um die gesamten Kosten der neuen Flugstrecke für diesen Fluggast zu decken, muss der Fluggast für etwaige Aufpreise der neuen Flugstrecke aufkommen.
 
v. Dem Fluggast wird ein neues Ticket ausgestellt, wenn die Fluggutscheine (und gegebenenfalls die zusätzlichen Fluggutscheine) zur Umbuchung einer neuen Flugstrecke verwendet werden. Alle Tarifbedingungen des neuen Tickets, einschließlich aller anwendbaren Umbuchungsgebühren, Rückerstattungsbedingungen und/oder Stornierungsgebühren, sind auf dieses neue Ticket anwendbar.

vi. Um Zweifel auszuschließen: Es ist dem Fluggast nicht gestattet, Fluggutscheine und/oder zusätzliche Fluggutscheine in irgendeiner Weise zu übertragen und/oder zu kombinieren.

vii. Nicht genutzte Fluggutscheine verfallen am 30. Juni 2022 und sind danach nicht rückerstattbar. Restfluggutscheine sind nicht erstattungsfähig.

5. Rückerstattung des ungenutzten Wertes des berechtigten Flugscheins

i. Entscheidet sich der Fluggast gemäß Absatz 2(i)(b) für eine Rückerstattung des ungenutzten Wertes der berechtigten Tickets, sind keine Stornierungsgebühren zu zahlen (einschließlich aller Gebühren für die Wiederrückführung von genutzten KrisFlyer-Meilen im Rahmen des KrisFlyer-Programms).

ii. Der Antrag auf Erstattung des nicht genutzten Werts der berechtigten Tickets gemäß Absatz 2 Ziffer i) Buchstabe b) ist bis zum 31. Dezember 2022 bei SIA einzureichen. Sofern das geltende Recht nichts anderes vorschreibt, wird der ungenutzte Wert der berechtigten Tickets nicht erstattet, wenn der Antrag auf Erstattung am oder nach dem 1. Januar 2023 bei SIA eingeht.

iii. Sobald der ungenutzte Wert des erstattungsfähigen Tickets zurückerstattet wurde, kann der Fluggast nicht mehr wählen, ob er den ungenutzten Wert der erstattungsfähigen Tickets in Fluggutscheinen einbehalten oder zusätzliche Fluggutscheine erhalten möchte.

6. Änderungen:
Diese Bedingungen können nach dem alleinigen und absoluten Ermessen von SIA ohne Vorankündigung geändert werden, sofern dies nicht durch geltende Gesetze und Vorschriften untersagt ist. Es gelten die Bestimmungen und Bedingungen der Regelung zum Zeitpunkt der Umbuchung oder Rückerstattung durch den Fluggast. SIA behält sich das Recht vor, die Bestimmungen und Bedingungen der Regelung auszulegen, anzuwenden und zu kommunizieren. Alle von SIA getroffenen Entscheidungen sind in jedem Fall endgültig und abschließend.

7. Beschränkung der Haftung: Soweit gesetzlich zulässig, haftet die SIA nicht für Verletzungen, Verluste, Ansprüche, Schäden, einschließlich solcher, die auf Fahrlässigkeit beruhen, unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche, zufällige, besondere, exemplarische, strafbare oder Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne oder anderer besonderer Schäden) handelt, die sich aus dieser Regelung ergeben oder in irgendeiner Weise mit ihr verbunden sind, einschließlich der Verwendung der Fluggutscheine durch den Fluggast. Die Gesamthaftung (falls zutreffend) der SIA für alle Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, übersteigt nicht den Wert der auf den Namen des Fluggastes behaltenen Fluggutscheine.

8. Allgemeine Beförderungsbedingungen: Für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht auf dem Luftweg oder für jegliche Werbung, die die SIA von Zeit zu Zeit durchführt, gelten andere und gesonderte Bedingungen. Reist der Fluggast mit einem von der SIA durchgeführten Flug, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der SIA für die Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht im Luftverkehr, sofern in dieser Regelung nichts anderes festgelegt ist. Die Haftung der SIA und ihrer Code-Share-Partner für Verlust, Beschädigung oder Verspätung Ihres Gepäcks ist durch das Montrealer Abkommen und das Warschauer Abkommen und/oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften beschränkt.

9. Anwendbares Recht: In dem Umfang, in dem eine hierin enthaltene oder in Bezug genommene Bestimmung im Widerspruch zu geltenden Gesetzen, staatlichen Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen steht, auf die nicht durch Vereinbarung der Parteien verzichtet werden kann, findet diese Bestimmung keine Anwendung. Die Ungültigkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.