Häufig gestellte Fragen

Warum brauche ich eine Reiseversicherung?

Die Reiseversicherung soll Sie vor bestimmten finanziellen Risiken und Verlusten schützen, die auf Reisen auftreten können. Die Leistungen der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung können Ihnen die nicht erstattungsfähigen, im Voraus bezahlten Reisekosten (bis zur Höhe der Versicherungssumme) erstatten, wenn Ihre Reise aus einem versicherten Grund storniert oder unterbrochen wird. Je nach der von Ihnen abgeschlossenen Reiseversicherung leisten wir Ihnen auch wichtige Hilfe in einem medizinischen Notfall, entschädigen Sie für Verluste, die durch eine gedeckte Reiseverspätung, Gepäckverspätung oder Gepäckverlust/-beschädigung verursacht werden, und helfen Ihnen auch in anderen Situationen (in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt).

Was ist in den nicht erstattungsfähigen Kosten enthalten?

Nicht erstattungsfähigen Kosten können im Voraus gezahlte Reisekautionen/Zahlungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen enthalten, die mit Singapore Airlines erworben wurden und die verloren wären, wenn Sie die Reise aus einem versicherten Grund vor der Abreise stornieren müssten.

Wer kann diese Versicherung abschliessen?

Diese Reiseversicherung ist für Sie geeignet, wenn Sie als Einzelperson ein oder mehrere Flugtickets auf der Website von Singapore Airlines für eine Reise zu von Singapore Airlines angebotenen Zielorten (mit Ausnahme von Zielen, die in der Versicherungspolice ausgeschlossen sind) buchen und wenn Sie gegen mögliche unvorhergesehene Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben und die vor oder während Ihrer Reise eintreten können, geschützt sein möchten.
 Um die Versicherung abschliessen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Schweiz haben.
 
Diese Versicherung ist nicht für Sie geeignet, wenn:
 - Sie während Ihrer Reise an bestimmten Extremsportarten oder Sportwettbewerben teilnehmen
 - Sie mehrere Reisen innerhalb eines Jahres versichern möchten
 - Ihre Reise bereits begonnen hat
 - Ihre Reise in einem Land stattfindet, das von der Versicherungspolice ausgeschlossen ist
 - Sie sind bereits durch eine andere Versicherungspolice mit demselben Versicherungsschutz versichert sind.

Was deckt eine Reiseversicherung ab?

Je nach der von Ihnen abgeschlossenen Reiseversicherung  kann Ihre Police Leistungen für verschiedene Situationen bieten, die vor oder während Ihrer Reise auftreten können. Diese Leistungen können umfassen:
 
- Stornierung der Reise
 - Unterbrechung der Reise
 - Medizinischer Notfalltransport / Notfallkosten
 - Beschädigtes/verlorenes/gestohlenes/verspätetes Reisegepäck
 - Reiseverspätung
 
Hinweis: Nicht alle Policen umfassen die hier aufgeführten Leistungen. Bitte lesen Sie die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wer ist durch meine Reiseversicherung abgedeckt?

Die Reiseversicherung gilt nur für die Personen, die auf der Versicherungspolice als Versicherte Personen genannt sind. Familienmitglieder und/oder Mitreisende sind nicht versichert, es sei denn, sie sind auf der Police ausdrücklich erwähnt.

Wie kann ich die Reiseversicherung abschliessen?

Die Reiseversicherung wird als Option beim Kauf Ihrer Flugtickets angeboten. Sie müssen sie lediglich in den Warenkorb legen, und Ihre Tickets sind versichert, sobald Ihre Bestellung bezahlt ist.

Wie kann ich meine Reiseversicherungspolice widerrufen?

Sie können einen Antrag auf Widerrufung über info.ch@allianz.com einreichen. Sie erhalten eine Rückerstattung, wenn Sie innerhalb der in Ihrer Bestätigungs-E-Mail angegebenen Rücktrittsfrist stornieren, sofern kein Anspruch geltend gemacht wurde und Ihre Reise noch nicht begonnen hat. 

Wo kann ich meine Policennummer finden? 

Die Nummer der Versicherungspolice finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auch im Versicherungsdokument, das Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten haben.

Woher weiss ich, wie hoch mein Versicherungsschutz ist?

Bitte lesen Sie die Zusammenfassung des Versicherungsschutzes in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Reiseversicherungspolice, die Sie mit Ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben. Dort finden Sie alle Einzelheiten zu Ihrer Police, einschliesslich Leistungen, Deckungsgrenzen, versicherten Ereignisse und Ausschlüsse. 

Stornierung der Reise

Ich möchte nicht mehr reisen. Werden mir die Kosten für die Reise erstattet?

Nein, die Reiseversicherung deckt nicht ab, wenn Sie Ihre Meinung über eine Reise ändern.

Mein Flug wurde gestrichen, werden mir die Kosten für mein Ticket erstattet?

Nein, die Reiseversicherung deckt keine Flugannullierung durch die Fluggesellschaft ab, auch nicht im Falle eines Streiks. Nur die Stornierung eines Flugtickets durch Sie und aus einem versicherten Grund ist im Rahmen Ihrer Reiseversicherung erstattungsfähig.
Um eine Erstattung für einen annullierten Flug zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst der Fluggesellschaft.

Ich habe eine Vorerkrankung, die mich am Reisen hindert. Kann ich meine Reise stornieren und mir die Kosten erstatten lassen?

Die Rückerstattung bei Stornierung aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung hängt von Ihrem Wohnsitzland und dem Status der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Reiseversicherung ab. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Reiseverspätung

Ich habe meinen Flug wegen einer Verspätung des öffentlichen Nahverkehrs verpasst, mit dem ich zum Flughafen gefahren bin. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?

Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines Beförderungsunternehmens (z. B. Flug, Zug oder Bus) oder eines öffentlichen Nahverkehrsmittels verpassen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Beförderungskosten, die Ihnen entstanden sind, um entweder Ihr Ziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren.
Eine vollständige Liste der abgedeckten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ich habe meinen Flug verpasst, weil ich nicht aufgewacht bin. Bin ich durch die Versicherung gedeckt?

Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund Ihrer eigenen Verspätung verpassen.

Mein Flug ist verspätet, bin ich versichert?

Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen. 

Reisegepäck-Versicherung

Mein Gepäck wurde während der Reise beschädigt, ging verloren oder wurde gestohlen: Wie bin ich versichert?

Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. 

Mein Gepäck ist verspätet, wie bin ich versichert?

Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet eintrifft, werden Ihnen die Kosten für den Kauf lebenswichtiger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz gilt zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft angebotenen Lösungen.

Medizinische Notfallversorgung

Deckt die Versicherung medizinische Kosten im Ausland?

Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle ermöglicht Ihnen Folgendes:
 - Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), medizinische Tests und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden (Bluttests, Röntgenuntersuchungen...), zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen.
 - Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...).
 - Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung.

Kann ich eine Rückführung in mein Heimatland beantragen, wenn ich während meiner Reise gesundheitliche Probleme habe?

Alle Entscheidungen über Ihren Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person uns (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz) kontaktieren, und wir müssen alle Transportvorkehrungen im Voraus treffen. Wenn wir den Transport weder genehmigt noch arrangiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Vorkehrungen getroffen hätten, und übernehmen keine Verantwortung für Transportmassnahmen, die wir nicht genehmigt oder arrangiert haben.
 
Bitte beachten Sie Folgendes:
 - Eine Verstauchung oder eine Erkältung reichen nicht aus, um eine medizinische Evakuierung oder einen Rücktransport zu rechtfertigen.
 - Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder wenn Sie transportfähig sind.

Wie kontaktiere ich die medizinische Assistance? 

Die medizinische Assistance ist 24/7 +41 44 202 00 00 erreichbar. 

Ausschlüsse

Gibt es Ausschlüsse von meiner Versicherungspolice?

Ja, es gibt Ausschlüsse in Reiseversicherungspolicen. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die Liste der allgemeinen Ausschlüsse und der spezifischen Ausschlüsse für jeden Versicherungsschutz finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie kann ich einen Schadenfall melden?

Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Schaden melden, indem Sie die Website www.allianz-protection.com besuchen. Dazu benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Policennummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Sie können uns auch unter info.ch@allianz.com, +41 44 283 32 22 erreichen.
Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Wie kann ich den Status eines Schadenfalls überprüfen?

Am schnellsten können Sie den Status online unter www.allianz-protection.com überprüfen.

Wo kann ich meine Policennummer finden? 

Die Nummer der Versicherungspolice finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auch im Versicherungsschein, den Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten haben.

Warum muss ich Unterlagen einreichen?

Anhand der Belege können wir Ihren Anspruch überprüfen. Sie müssen Unterlagen vorlegen, damit wir mit der Prüfung beginnen können. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Anspruchs ab. Dazu können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen Ihrer Reiseanbieter, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören. 

Warum wurde mein Schadenfall abgelehnt?

Einige häufige Gründe für die Ablehnung von Anträgen sind zum Beispiel:
 - Der Grund Ihres Anspruchs entspricht nicht den in der Police genannten Anforderungen
 - Der Grund Ihres Anspruchs ist in der Police unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
 Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Anspruch geltend machen, um zu verstehen, was abgedeckt ist und was nicht.

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Reiseversicherung

Diese Versicherungspolice wird von AWP P&C SA gezeichnet und von Allianz Travel verwaltet. Singapore Airlines ist ein ernannter Vertreter von AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) (firmierend als Allianz Travel), die bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) registriert ist. Die Registrierungsnummer von AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) lautet CH-115.393.016.