Nein, die Reiseversicherung deckt nicht ab, wenn Sie Ihre Meinung über eine Reise ändern.
Nein, die Reiseversicherung deckt keine Flugannullierung durch die Fluggesellschaft ab, auch nicht im Falle eines Streiks. Nur die Stornierung eines Flugtickets durch Sie und aus einem versicherten Grund ist im Rahmen Ihrer Reiseversicherung erstattungsfähig.
Um eine Erstattung für einen annullierten Flug zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst der Fluggesellschaft.
Die Rückerstattung bei Stornierung aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung hängt von Ihrem Wohnsitzland und dem Status der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Reiseversicherung ab. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines Beförderungsunternehmens (z. B. Flug, Zug oder Bus) oder eines öffentlichen Nahverkehrsmittels verpassen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Beförderungskosten, die Ihnen entstanden sind, um entweder Ihr Ziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren.
Eine vollständige Liste der abgedeckten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund Ihrer eigenen Verspätung verpassen.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet eintrifft, werden Ihnen die Kosten für den Kauf lebenswichtiger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz gilt zusätzlich zu den von der Fluggesellschaft angebotenen Lösungen.
Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle ermöglicht Ihnen Folgendes:
- Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), medizinische Tests und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden (Bluttests, Röntgenuntersuchungen...), zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen.
- Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...).
- Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung.
Alle Entscheidungen über Ihren Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person uns (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz) kontaktieren, und wir müssen alle Transportvorkehrungen im Voraus treffen. Wenn wir den Transport weder genehmigt noch arrangiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Vorkehrungen getroffen hätten, und übernehmen keine Verantwortung für Transportmassnahmen, die wir nicht genehmigt oder arrangiert haben.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Eine Verstauchung oder eine Erkältung reichen nicht aus, um eine medizinische Evakuierung oder einen Rücktransport zu rechtfertigen.
- Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder wenn Sie transportfähig sind.
Die medizinische Assistance ist 24/7 +41 44 202 00 00 erreichbar.
Ja, es gibt Ausschlüsse in Reiseversicherungspolicen. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die Liste der allgemeinen Ausschlüsse und der spezifischen Ausschlüsse für jeden Versicherungsschutz finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Schaden melden, indem Sie die Website www.allianz-protection.com besuchen. Dazu benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Policennummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Sie können uns auch unter info.ch@allianz.com, +41 44 283 32 22 erreichen.
Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Am schnellsten können Sie den Status online unter www.allianz-protection.com überprüfen.
Die Nummer der Versicherungspolice finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auch im Versicherungsschein, den Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten haben.
Anhand der Belege können wir Ihren Anspruch überprüfen. Sie müssen Unterlagen vorlegen, damit wir mit der Prüfung beginnen können. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Anspruchs ab. Dazu können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen Ihrer Reiseanbieter, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören.
Einige häufige Gründe für die Ablehnung von Anträgen sind zum Beispiel:
- Der Grund Ihres Anspruchs entspricht nicht den in der Police genannten Anforderungen
- Der Grund Ihres Anspruchs ist in der Police unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Anspruch geltend machen, um zu verstehen, was abgedeckt ist und was nicht.
Diese Versicherungspolice wird von AWP P&C SA gezeichnet und von Allianz Travel verwaltet. Singapore Airlines ist ein ernannter Vertreter von AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) (firmierend als Allianz Travel), die bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) registriert ist. Die Registrierungsnummer von AWP P&C S.A., Saint-Ouen (Paris), Zweigniederlassung Wallisellen (Schweiz) lautet CH-115.393.016.