Unaccompanied minors

Alleinreisende Kinder

Keine Anfrage ist zu gross. Besonders wenn es um Ihre Kleinen geht.

Wir glauben dass jeder einen sicheren und angenehmen Flug haben soll, egal wie alt. Das ist der Grund weshalb wir unsere kleinsten Passagiere vom Check-in-Schalter bis zum endgültigen Reiseziel bei jedem Schritt mit unserem Service für alleinreisende Minderjährige begleiten.

Ein alleinreisender Minderjähriger ist ein Passagier im Alter zwischen 5 und unter 18 Jahren, der nicht mit einem Erwachsenen (18 Jahre oder älter) auf demselben Flug und in derselben Reiseklasse reist. Wenn Ihr Kind unter 5 Jahre alt ist, können wir es zu seiner Sicherheit nicht ohne Begleitung reisen lassen. Der Betreuungsservice für alleinreisende Minderjährige ist für Passagiere im Alter von 5 bis unter 12 Jahren obligatorisch und für Passagiere im Alter von 12 bis unter 18 Jahren optional.

Bitte beachten Sie, dass der Service für alleinreisende Minderjährige für die gesamte Strecke gilt (z. B. von Melbourne nach Frankfurt über Singapur) und nicht nur für einen Teilabschnitt. Aus Gründen der Flugsicherheit dürfen alleinreisende Minderjährige keinen Sitzplatz in der Notausgangsreihe wählen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Sitzplatz neu zuzuweisen.


Alter des alleinreisenden Kindes  Betreeung für alleinreisende Kinder  Wie buche ich ein Ticket/wie frage ich den Service an? 
Unter 5 Jahren  nicht erlaubt ohne Begleitung zu reisen
Zwischen 5 und 12 Jahren Obligatorisch Um eine Buchung vorzunehmen, kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Singapore Airlines-Büro und füllen Sie danach das Formular für alleinreisende Minderjährige aus
Zwischen 12 und 18 Jahre Optional Um eine Buchung vorzunehmen und für den Antrag auf Betreuung kontaktieren Sie Ihr lokales Singapore Airlines-Büro und füllen Sie danach das Formular für alleinreisende Minderjährige aus.
Bitte beachten Sie, dass eine Servicegebühr anfällt.  

Sollten Sie den Service nicht benötigen, können Flüge online gebucht werden. In diesem Fall laden Sie nach der Buchung die entsprechende Verzichtserklärung herunter und legen Sie das ausgefüllte Formular beim Check-in vor. 


Sollte auf der Reise Ihres Kindes ein Flug von einer unserer Partnergesellschaften ausgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dieser in Verbindung, um die Regelungen für alleinreisende Kinder zu erfahren.


Alleinreisende Kinder im Transit in Deutschland (Frankfurt und München)


Bitte beachten Sie, dass der Betreuungsservice für unbegleitete Minderjährige im Transit in Frankfurt und München derzeit nicht verfügbar ist. 

Kunden wird empfohlen, ihre Flüge über alternative Transitpunkte in Europa zu buchen, wenn sie einen Betreuungsservice für Passagiere unter 18 Jahren benötigen.


Reisehinweise für Frankreich


Seit 15. Januar 2017 müssen Passagiere, die unter 18 Jahre alt sind und das Land ungbegleitet beziehungsweise nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigen Person (Eltern oder Vormund) verlassen möchten, die folgenden Dokumente vorlegen können:

  • Persönlicher Reisepass
  • Ausreisegenehmigung unterschrieben von der erziehungsberechtigten Person (Elternteil oder Vormund)
  • Kopie eines gültigen Identifikationsdokumentes des Elternteils/Vormunds von dem die Ausreisegenehmigung unterschrieben wurde

 

Diese Regelung gilt für alle Passagiere, die unter 18 Jahre alt sind und sich in Frankreich aufhalten, unabhängig ihrer Nationalität.

 


Reisehinweise für Italien


Italienische Staatsangehörige unter 14 Jahren, die ohne Begleitung oder in Begleitung einer anderen Person als dem auf Seite 5 des Reisepasses des Minderjährigen angegebenen Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, müssen bei Reisen nach oder aus Italien ein von beiden Elternteilen unterzeichnetes und von der örtlichen Polizei ausgestelltes Genehmigungsformular (Dichiarazione di Accompagnamento) vorlegen.

 

 

 

Wenn die Eltern des Passagiers im Ausland wohnen, muss das Genehmigungsformular von einer italienischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt werden.

 

 

 

Wenn der Reisende von Italien aus reist, können seine Eltern/Erziehungsberechtigten den Antrag auf Reisegenehmigung hier online über  stellen.


Reisehinweise für die Republik der Philippinen


Wie vom Department of Social and Welfare Development (Ministerium für Soziales und Wohlfahrt) vorgeschrieben, müssen alle unbegleiteten Minderjährigen, die in die Philippinen einreisen oder aus den Philippinen ausreisen, die entsprechenden Dokumente für die Reisegenehmigung für an Bord reisende Minderjährige mit sich führen, die den Einwanderungsbehörden bei der Ankunft oder Abreise vorzulegen sind. 

 

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Department of Social and Welfare Development.


Reisehinweis für Südafrika


Gemäss den Bestimmungen des South African Department of Home Affairs müssen für Passagiere unter 18 Jahren auf der Einreise in oder der Ausreise aus Südafrika seit dem 1. Juni 2015 zusätzliche Dokumente vorgelegt werden. 

 

Klicken Sie hier für weitere Informationen zu den erforderlichen Dokumenten.


Reisehinweise für Vietnam


Vietnamesische Staatsangehörige unter 14 Jahren müssen bei Reisen ab Vietnam von ihren Eltern oder einem gesetzlichen Vormund begleitet werden. Handelt es sich bei der Begleitperson nicht um die Eltern oder den gesetzlichen Vormund des Minderjährigen, muss eine von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterzeichnete Vollmacht vorgelegt werden. Bitte laden Sie das Schreiben über den unten stehenden Link herunter. Falls die Person allein reist, muss sie als unbegleiteter Minderjähriger reisen. Sie müssen den Betreuungsservice für alleinreisende Kinder vor ihrem Flug buchen. Ein Verzicht auf den Betreuungsservice für alleinreisende Kinder ist nicht zulässig.

 

> Genehmigungsschreiben herunterladen

 

Bitte beachten Sie, dass nicht-vietnamesische Staatsangehörige unter 14 Jahren, die allein (ohne einen Erwachsenen) nach Vietnam einreisen, gemäß den Vorschriften der vietnamesischen Regierung als unbegleitete Minderjährige reisen müssen. Sie müssen den Betreuungsservice für alleinreisende Kinder vor ihrem Flug buchen. Ein Verzicht auf den Betreuungsservice für alleinreisende Kinder ist nicht zulässig.