Nein, das ist kein versichertes Ereignis. Die Reiseversicherung deckt die Kosten nicht ab, wenn Sie Ihre Meinung über eine Reise ändern.
Nein, die Reiseversicherung deckt keine Flugannullierung durch die Fluggesellschaft ab, auch nicht im Falle eines Streiks. Nur bei einer Stornierung des Flugtickets durch Sie aus einem versicherten Grund ist eine Erstattung durch Ihre Reiseversicherung möglich.
Im Falle einer Flugannulierung durch die Fluggesellschaft wenden Sie sich bitte direkt an den Kundendienst der Fluggesellschaft, um eine Erstattung zu erhalten.
Die Rückerstattung bei Stornierung aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung hängt von Ihrem Wohnsitzland und dem Status der Erkrankung zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihrer Reiseversicherung ab. Bitte lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ja, wenn Sie Ihren Flug aufgrund einer Verspätung eines Beförderungsunternehmens (z. B. Flug, Zug oder Bus) oder des öffentlichen Nahverkehrs verpassen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Beförderungskosten, die Ihnen entstanden sind, um entweder Ihr Ziel zu erreichen oder nach Hause zurückzukehren. Eine vollständige Liste der versicherten Ereignisse finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Nein, die Versicherung sieht keine Erstattung vor, wenn Sie Ihren Flug aufgrund eigener Verspätung verpassen.
Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich die Kosten für Unterkunft, Transport und Verpflegung während der Wartezeit erstatten lassen. Informationen über die Mindestverspätung, die für eine Erstattung erforderlich ist, finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz ist eine Ergänzung zu den von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
Wenn Ihr Gepäck während Ihrer Reise verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird, werden Ihnen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Gepäcks erstattet. Die detaillierten Bedingungen und Ausschlüsse können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wenn Ihr Gepäck von der Fluggesellschaft verspätet eintrifft, werden Ihnen die Kosten für den Kauf lebenswichtiger Gegenstände bis zur Ankunft des Gepäcks erstattet. Informationen über die Mindestverspätung, ab der eine Erstattung möglich ist, entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Dieser Versicherungsschutz ergänzt die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Lösungen.
Der Versicherungsschutz für medizinische Notfälle bietet Ihnen Folgendes:
- Erstattung unvorhergesehener medizinischer Notfallkosten, die Ihnen während Ihrer Auslandsreise entstehen können, wie z. B. ein Besuch bei einem örtlichen Arzt im Falle eines geringfügigen Gesundheitsproblems (Gastroenteritis, Halsschmerzen...), medizinische Tests und/oder Medikamente, die von einem örtlichen Arzt verschrieben werden (Bluttests, Röntgenuntersuchungen...), zahnärztliche Notfallkosten, z. B. im Falle von starken Zahnschmerzen.
- Übernahme der Krankenhauskosten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder eines schweren Gesundheitsproblems stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden müssen (Krankenhauskosten, Operationen, Untersuchungen...).
- Übernahme der Kosten für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer geeigneten Einrichtung sowie für den medizinischen Rücktransport zu Ihrem Wohnort nach einer versicherten Krankheit oder Verletzung.
Alle Entscheidungen über einen Kranken-Rücktransport müssen von medizinischem Fachpersonal getroffen werden. Wenn Sie ernsthaft erkranken, sich verletzen oder ein medizinisches Leiden entwickeln, müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person uns (den medizinischen Assistenzdienst von Allianz) kontaktieren. Wir müssen alle Transportvorkehrungen im Voraus treffen. Wenn wir den Transport nicht genehmigt und arrangiert haben, zahlen wir nur bis zu dem Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn wir die Vorkehrungen getroffen hätten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Transportmaßnahmen, die wir nicht genehmigt oder arrangiert haben.
Bitte beachten Sie:
- Eine Verstauchung oder eine Erkältung reichen nicht aus, um eine medizinische Evakuierung oder einen Rücktransport zu rechtfertigen.
- Ein Transport ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat und/oder wenn Sie transportfähig sind.
Der 24-Stunden-Notfall-Service ist +49.89. 24 44 14-212 erreichbar.
Ja, es gibt Ausschlüsse in ihrem Versicherungsvertrag. Dabei handelt es sich um bestimmte Situationen oder Umstände, unter denen der Versicherungsschutz nicht gilt. Zu den üblichen Ausschlüssen gehören risikoreiche Aktivitäten wie Extremsportarten, Kriegshandlungen oder Terrorismus. Die allgemeinen Ausschlüsse und die besonderen Ausschlüsse für die einzelnen Versicherungssparten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Am schnellsten und einfachsten können Sie einen Versicherungsfall melden, indem Sie die Website www.allianz-protection.com besuchen. Für die Meldung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Versicherungsschein-Nummer sowie Ihr Abreisedatum oder das Datum, an dem Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Sie können uns auch unter claims.awpeurope@allianz.com oder +49.89. 24 44 14-212 erreichen.
Sie können auch Allyz, Ihren digitalen Reisebegleiter, herunterladen. So können Sie von unterwegs auf Ihre Leistungen zugreifen, rund um die Uhr Hilfe erhalten und einen Versicherungsfall schnell einreichen.
Bevor wir Ihren Anspruch prüfen können, benötigen wir die entsprechenden Unterlagen. Nach erfolgreicher Meldung Ihres Versicherungsfalls, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Am schnellsten können Sie den Status Ihres Versicherungsfalls online unter www.allianz-protection.com überprüfen oder direkt in Allyz abfragen.
Die Versicherungsschein-Nummer finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail, die Sie erhalten haben, oder auch im Versicherungsschein, den Sie nach Abschluss der Versicherung erhalten haben.
Anhand der eingereichten Belege können wir Ihren Anspruch überprüfen. Ohne diese können wir mit der Prüfung nicht beginnen. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Art und dem Grund Ihres Versicherungsfalls ab. Zu den Unterlagen können Quittungen, Mitteilungen und Rechnungen Ihrer Reiseanbieter, medizinische Unterlagen, Polizeiberichte, Fotos usw. gehören.
Häufige Gründe für die Ablehnung von Versicherungsfällen sind unter anderen:
- Die Begründung für Ihren Anspruch entspricht nicht den im Versicherungsbedingungen genannten Anforderungen.
- Die Begründung für Ihren Anspruch ist in den Versicherungsbedingungen unter "Allgemeine Ausschlüsse" aufgeführt.
Es ist wichtig, dass Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen lesen, bevor Sie eine Reise antreten oder einen Versicherungsfall einreichen, um zu verstehen, was abgesichert ist und was nicht.
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