Verspätetes oder beschädigtes Gepäck
Wir verstehen, wie wichtig das Gepäck auf einer Reise ist. Wenn Ihr Gepäck nicht mit Ihnen angekommen ist oder beschädigt ist, werden wir alles tun, was wir können, um Ihr Gepäck zu bergen, zu reparieren und zurückzugeben.
- Verspätetes Gepäck
- Beschädigtes Gepäck
Folgen Sie den nachfolgenden Schritten, um einen Bericht einzureichen. Dies gilt nur, wenn der letzte Flug ihrer Reise von Singapore Airlines durchgeführt wurde. Andernfalls reichen Sie Ihren Bericht bei der durchführenden Fluggesellschaft ein.
1. Bericht einreichen: Eine Meldung über verspätetes Gepäck kann online oder im Lost & Found-Büro am Ankunftsflughafen abgegeben werden. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Berichts erhalten. |
2. Referenznummer erhalten: Sie erhalten eine 10-stellige Referenznummer, die Sie für die künftige Korrespondenz zu Ihrem Fall verwenden können. |
3. Statusupdate: Wir werden bis zu sieben Tage lang E-Mail-Updates versenden. Alternativ können Sie hier auf das Gepäckportal zugreifen. |
Im unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Gepäck nach sieben Tagen immer noch nicht gefunden wurde, können Sie sich an unser lokales Lost & Found-Büro wenden, um eine Beschwerde einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auch über Ihre Reiseversicherung geltend machen.
- Wenn Sie für Ihre Reise eine Reiseversicherung abgeschlossen hatten, können Sie eine Schadensmeldung einreichen und unter Umständen eine höhere Entschädigung erhalten.
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck am Zielort beschädigt eintrifft, müssen Sie den Schaden am Flughafen umgehend melden.
Wenn Sie erst nach dem Verlassen des Flughafens festgestellt haben, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde, melden Sie sich bitte innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Flugankunft über das Webformular.
Wenn Sie bereits einen Bericht erstellt haben, können Sie sich hier mit Ihrer Aktenzeichennummer (PIR) und Ihrem Nachnamen anmelden, um weitere Details anzuzeigen.
Die Haftung von Singapore Airlines ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Beförderung von Passagieren und Gepäck, dem Warschauer oder Montrealer Abkommen oder anderen einschlägigen Gesetzen oder Bestimmungen begrenzt, es sei denn, es wurde im Voraus ein höherer Wert angegeben.
Wir übernehmen keine Haftung für den normalen Verschleiß und die Abnutzung von Gepäck. Dazu gehören:
- Schnitte, Kratzer, Schrammen, Beulen und Spuren;
- Beschädigung an oder Verlust von hervorstehenden Teilen am Gepäckstück, einschließlich Gurte, Seitentaschen, Ziehgriffe, Bügelhaken, Rollen, externer Schlösser, Sicherheitsgurte oder Reißverschlüsse;
- Nicht passend verpacktes Gepäck (z. B. zu voll gepackt);
- Reisegepäck, das unter den Bedingungen der beschränkten Haftungsfreistellung angenommen wurden – dazu gehören Gegenstände, die von den Flughafenbehörden oder dem Sicherheitspersonal beschlagnahmt oder eingezogen wurden.
Bitte packen Sie in das Gepäck, das Sie aufgeben werden, keine Wertsachen, wichtigen Dokumente oder Bargeld. Zerbrechliche und verderbliche Gegenstände sollten ebenfalls nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Wenn Sie für Ihre Reise eine Reiseversicherung abgeschlossen hatten, können Sie eine Schadensmeldung einreichen und unter Umständen eine höhere Entschädigung erhalten.