Sondergepäck
Manchmal müssen große oder schwere Gegenstände auf Flügen mitgeführt werden. Die meisten Sportgeräte und Musikinstrumente können aufgegeben oder an Bord mitgenommen werden. Bei der Ankunft wird das aufgegebene Gepäck möglicherweise auf einem anderen Karussell ausgegeben als Ihr normales Gepäck. Lassen Sie sich vom Flughafenpersonal beraten und/oder achten Sie auf die Beschilderung für übergroße Gepäckstücke.
Einige Beschränkungen gelten für extrem große Gegenstände oder eine große Anzahl von Gegenständen. In diesem Fall können Sie sich an Singapore Airlines Cargo wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen.
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Sportgeräte
Ihre Sportausrüstung – wie beispielsweise Golfschläger, Surfbretter, Kanus, Tauchausrüstung, Skier und Fahrräder – wird auf Ihr jeweiliges Freigepäck angerechnet. Bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird der übliche Aufschlag für zusätzliches Gepäck fällig.
Wenn Sie von oder in die USA reisen, wird die Sportausrüstung in der Regel als ein einziges Gepäckstück angesehen. Ein Kanu wird wie zwei Gepäckstücke gehandhabt. Auf Flügen von oder nach Kanada wird die Mitnahme von Sportausrüstungen gemäß den Gepäckbestimmungen in Rechnung gestellt, die auf Ihrer Reise gelten.
Wir können keinen Gegenstand mit einem Gewicht von über 32 kgbefördern. Solche Gegenstände müssen unter Umständen neu verpackt und als Fracht versandt werden. Setzen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise mit Ihrem lokalen SIA Cargo-Büro in Verbindung, wenn Sie einen Gegenstand von über 32 kg transportieren möchten.
Sollte Ihr Gegenstand eine Größe von mehr als 158 cm in der Summe von Länge, Höhe und Breite haben, bitten wir Sie unser lokales Singapore Airlines Büro zu kontaktieren.
Schusswaffen als Sportausrüstung
Falls Sie Schusswaffen und Munition für sportliche Zwecke als Gepäck aufgeben möchten, bitten wir Sie das lokale Singapore Airlines Büro in Ihrer Nähe zu kontaktieren. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie zur Vorlage für alle notwendigen und gültigen Bescheinigungen sowie Lizenzen selbständig, vor Ihrem Flug mit Singapore Airlines, verpflichtet sind.
Zusätzlich gelten folgende Bedinungen:
- Die Munition muss von der Schusswaffe getrennt aufbewahrt werden.
- Das Maximalgewicht für die mitgeführte Munition für den Eigengebrauch beträgt pro Passagier 5 kg. Munitionen mit explosiven Projektilen oder Brandgeschossen sind nicht erlaubt.
- Die Munition muss in einer stabilen Box verpackt sein. Passagiere, die in einer Gruppe reisen, müssen ihre Munition in einer eigenen separaten Box oder einem eigenen separaten Koffer transportieren. Das Maximalgewicht pro Box/Koffer beträgt 5 kg.
- Die Schusswaffe muss in einem regulären Koffer oder einem speziellen Waffenkoffer transportiert werden.
Wenn Sie Waffen nach/von Singapur transportieren möchten, bitten wir Sie einen Antrag auf eine Lizenz bei der Singapore Police Force einzureichen.
Musikinstrumente
Ihr Musikinstrument muss ordnungsgemäß in einem zum Transport vorgesehenen Hartschalenkoffer verpackt sein. Bei Streichinstrumenten sollten Sie außerdem die Saiten lockern.
Je nach Größe und Gewicht kann Ihr Musikinstrument als aufgegebenes Reisegepäck, Handgepäck oder auf einem Sitzplatz befördert werden.
Aufgegebenes Reisegepäck
Musikinstrumente wie Cellos und Gitarren normaler Größe, die nicht den Gepäckbestimmungen für Standardhandgepäck entsprechen, müssen eingecheckt werden. Sie zählen dann zu Ihrem aufgegebenen Reisegepäck. Wenn Sie die Freigepäckgrenze überschreiten, fallen die üblichen Gebühren für zusätzliches Gepäck an.
Auf einem Sitzplatz befördertes Gepäck
Wenn Sie Ihr Musikinstrument lieber nicht einchecken möchten, können Sie einen zusätzlichen Sitzplatz kaufen, auf dem wir Ihr Musikinstrument dann sicher befestigen.
Damit Ihr Musikinstrument auf einem Sitzplatz befördert werden kann, darf es die folgenden Größen- und Gewichtsbeschränkungen nicht überschreiten:
- 127 cm (Höhe) × 45 cm (Breite) × 30 cm (Tiefe) und
- 40 kg Gewicht.
Wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz kaufen möchten, wenden Sie sich bitte im Voraus an Ihr lokales Singapore Airlines-Büro.
Handgepäck
Ein kleines Musikinstrument, wie eine Violine, kann als Handgepäck befördert werden und zählt dann zu Ihrem zulässigen Standardhandgepäck.
Damit Ihr Musikinstrument als Handgepäck befördert werden kann, darf die Summe aus Länge, Breite und Höhe (einschließlich Koffer) 115 cm und das Gewicht 7 kg nicht überschreiten.